Auszug - Badestellen Schlachtensee
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NG 1 Frau Osteresch weist darauf hin, dass die im Antrag genannte Verordnung sich auf die Qualität der Badegewässer bezieht, nicht jedoch auf die Möglichkeit, an bestimmten Stellen zu baden oder nicht zu baden. Die CDU-Fraktion weist ebenfalls darauf hin, dass im gesamten Schlachtensee das Baden erlaubt sei und dies deshalb auch durch die EU-Verordnung nicht eingeschränkt werde. Die Fraktion GRÜNE erklärt, es sollten Schilder aufgestellt werden, dass das Baden von Hunden an einzelnen Stellen verboten ist. Die CDU-Fraktion bezweifelt die Wirkung solcher Schilder; vielmehr sollte der Antrag weiter gefasst werden und ganz allgemein Überlegungen angestellt werden, wie Hundebesitzer davon abgebracht werden können, ihre Tiere im Schlachtensee baden zu lassen. Die
Antrag stellenden Fraktionen der FDP und der SPD ändern den Text ihres Antrags
auf Vorschlag des Vorsitzenden wie folgt: „Das
Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Badestellen am Schlachtensee und an
der Krummen Lanke von Hunden frei gehalten werden können.“ Die Fraktionen
der CDU und der GRÜNEN treten dem Antrag in der geänderten Form bei. Bei einer
Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und
keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. Abstimmungsergebnis:
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