Auszug - Halle für Freizeitsport  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 03.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1359/III Halle für Freizeitsport
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:912
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:Karnetzki, Ziffels 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion erläutert einleitend die Intention ihres Antrags

Die SPD-Fraktion erläutert einleitend die Intention ihres Antrags. Es solle ein Signal seitens der BVV zur Unterstützung der Initiative des Stadtteilzentrums erfolgen, da der Freizeitsport wenig Möglichkeiten habe, Sporthallenzeiten zu erhalten.

Die CDU-Fraktion kritisiert die Formulierung, die nicht deutlich mache, in welcher Form und zu welchen Kosten ein Grundstück zur Verfügung gestellt werden solle. Auch sei nicht klar, ob eine Rückübertragung von Grundstücken aus dem LiFo zu einem solchen Zweck möglich sei und verweist auf die diesbezügliche Erfahrung in Bezug auf das Reittherapiezentrum.

BzStR Stäglin erläutert, dass eine Rückübertragung lediglich dann möglich sei, wenn ein originärer bezirklicher Bedarf konkret auch nur auf dem rückzuübertragenden Grundstück kompensiert werden könne. Er würde zunächst eine eventuelle Beschlusslage abwarten. Die beiden vom Stadtteilzentrum angedachten Grundstücke waren nichtüberbaubare Grundstücksflächen und kämen daher nicht in Frage. Allerdings würde der LiFo bei einer eventuellen Beschlussfassung angefragt.

Die SPD-Fraktion erläutert, dass es ihr nicht um eine kostenlose Abgabe eines Grundstücks ginge, sondern um eine grundsätzliche Unterstützung eines solchen Projekts. Der Antrag könnte auch als Prüfauftrag formuliert werden. Sie weist auf einen ihr angetragenen Bedarf durch die Bürger hin.

Die GRÜNE-Fraktion hat ein Problem mit dem Antrag, da die Folgen nicht absehbar wären.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 4 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 
 

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