Auszug - Erlass der Veränderungssperre XII - 286 / 38 [für das Flurstück 90 / 2, Flur 5, des Grundstücks Wismarer Straße 1 / 17 / Ostpreußendamm 83 / 83A im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde]  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1296/III Erlass der Veränderungssperre XII - 286 / 38 [für das Flurstück 90 / 2, Flur 5, des Grundstücks Wismarer Straße 1 / 17 / Ostpreußendamm 83 / 83A im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde]
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:813
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der FDP fragt, ob es für die Veränderungssperre eine konkrete Planung gibt, die eine weitere Kleingartennutzung verhindere

Die Fraktion der FDP fragt, ob es für die Veränderungssperre eine konkrete Planung gibt, die eine weitere Kleingartennutzung verhindere.

BauDez sagt, dass der Käufer der Fläche sein Interesse zum Bau eines Nahversorgers bekundet und dementsprechend Anträge eingereicht habe. Somit müsse im Rahmen des B-Plan-Verfahrens mit einer Zurückstellung bzw. Veränderungssperre reagiert werden, um den Erhalt der Kolonie und das Planungsziel zu sichern. Es gab von Seiten des Erwerbers die Angebote an die Kolonie, einen Teil der Kolonie im Gegenzug zu einer Absicherung zugunsten des Nahversorgers aufzugeben. Das Bezirksamt hat gegenüber dem Erwerber klargestellt, dass die Sicherung der gesamten Kolonie Zielstellung sei. Die Veränderungssperre sei daher die notwendige Reaktion

Die FDP-Fraktion geht auf den langen Zeitablauf beim Thema Sicherung von Kleingartenkolonien ein und stellt heraus, dass der Erwerber sicher ernsthafte Interessen habe, die man berücksichtigen müsse. Da dass Verfahren jetzt schon 25 Jahre laufe und die Veränderungssperre möglicherweise andere Ideen torpedieren würde, könne sie sich nur gegen die Veränderungssperre aussprechen.

BauDez sagt dazu, dass die BIMA als Verkäuferin der Flächen immer wieder betont habe, eine Kleingartenanlage zu verkaufen und diese Nutzung zu wollen. Dass nunmehr ein Teil der Parzellen aus Sicht des Eigentümers der Flächen für eine andere wirtschaftliche Entwicklung geräumt werden sollten, sei für den Bezirk nicht akzeptabel. Hier sei vielmehr zu klären, wie sich die BIMA abgesichert habe, um zu verhindern, dass ein potentieller Erwerber dem Einleitungsbeschluss entgegenstehend handele. Die Veränderungssperre diene genau dem Zwecke, eine Entwicklung zu verhindern, die dem Planungsziel entgegenstehe.

Die Fraktion der CDU fragt, ob Gespräche zwischen Investor und dem Bezirk auch unter Beteiligung der Kolonisten stattgefunden haben.

BauDez erklärt, dass das Bezirksamt mit den Kleingärtnern vereinbart habe, dass aufgrund des Verkaufs einer Kleingartenanlage durch die BIMA die Kleingartenanlage als Ganzes erhalten bleiben solle. Der Erwerber war sich im Klaren über den Kaufgegenstand. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird sich das Bezirksamt mit den Einwendungen beschäftigen. Unter anderem auch hinsichtlich des Spielraums der dortige Gastronomie. Das Ziel sei auch, nicht die dortige Gastronomie zu beseitigen, um daraus eine Parzelle zu machen, sondern stückweit auch planerisch den Status Quo die Kolonie und die Gastronomie auf der Ecke zu sichern. Der Bestand müsse erhalten bleiben, damit man dort auch weiterhin wirtschaftlich tätig sein könne. Für Kompromisse im Sinne des Bauvorhabens sehe das Bezirksamt keinen Spielraum.

Die Fraktion der Grünen stimmt dem Beschluss zu. Sie halte das für vernünftig. Sie fragt jedoch, warum die Flächen im B-Plan-Entwurf andere seien als die in der Veränderungssperre.

BauDez erklärt, dass sich die von der Fraktion der Grüne benannte Fläche im Vermögen des Bezirks befinde und der Bezirk nicht beabsichtige, diese anders als durch die Kleingartenanlage zu nutzen.

Die Fraktion der CDU geht davon aus, dass die BIMA einen Kaufpreis ausgerufen habe, der lediglich dem Wert einer Kleingartenkolonie entspricht, daher gäbe es keine Veranlassung, dort Bauland zu schaffen, im übrigen sei der Fraktion der Erwerber bekannt, aber gerade nicht als Betreiber von Kleingartenanlagen.

Dem Erlass der Veränderungssperre wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

 
 

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