Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Mönter-Rückwart hat sich mit folgender Frage angemeldet:

Frau Mönter-Rückwart hat sich mit folgender Frage angemeldet:

-    Warum wird nicht eine 4-Zügigkeit für das Arndt-Gymnasium festgeschrieben, obwohl sie für das berlinweit einmalige musisch, ästhetisch, alt- und neusprachliche Schulprofil unbedingt notwendig ist. Das Arndt-Gymnasium braucht sowohl die überregionale Werkstattklasse, den Grundständigen Zweig, als auch die zwei weiteren Klassen zur Deckung des Regionalbedarfs. Dies ist insbesondere wichtig für das musische Schulprofil mit seinen umfangreichen und exzellenten Orchester- und Bandprojekten, in Kombination mit der 2. Fremdsprache Latein und ist zur Sicherung des LK Französisch unabdingbar.

 

Herr Speyer, Schulamtsleiter, berichtet, dass das Arndt-Gymnasium in der Raumdatei als

3-zügige weiterführende allgemeinbildende Schule ausgelegt ist. Die Schule hat insgesamt 175 Räume mit 6.998 m² Fläche. Von diesen Räumen werden 18 Räume als Klassenräume deklariert. Die Tatsache, dass die Klassenraumgröße zwischen 34,5 m² und 61,6 m² differiert belegt, dass hier für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler teilweise viel zu kleine Räume zur Verfügung stehen.

 

 

Herr Netzel hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

-    Seit wann ist eine Fusion der Beucke-Oberschule mit der Alfred-Wegener-Oberschule geplant? In der Anhörung im BSB wurde immer von einem, wegen der bisher vom Senat geforderten 4zügigkeit, rechtlich notwendigem "Filial"betrieb bis zur voraussichtlichen Schließung der Beucke gesprochen. Das ist aber etwas ganz anderes als eine Verschmelzung.

-    Wann sollte nach Meinung der bezirklichen Schulverwaltung eine Fusion stattfinden?

-    Wie stellt sich die bezirkliche Schulverwaltung die praktischen Auswirkungen einer Fusion vor?

-    Wann und wie sollen die "RestschülerInnen" der Beucke an der AWO untergebracht werden, wenn die AWO 4zügig ausgelastet ist?

-    Wenn es keine Vermischung von LehrerInnen und SchülerInnen gebt, warum müssen die Schulen dann verschmelzen?

-    Ist es tatsächlich notwendig, für einen offensichtlich überschaubaren Zeitrahmen bis zur Schließung derartig tiefgreifende Änderungen in beiden Schulen herbeizuführen?

-    Hat die bezirkliche Schulverwaltung in der Senatsverwaltung konkret nach Möglichkeiten einer Ausnahme für eine dreizügige Schule für die "Restzeit" der Beucke nachgefragt? Wenn nein, warum nicht?

 

BzStR’in Otto berichtet, dass die Beucke-Realschule als Standort erst aufgegeben wird, wenn der Rückgang der prognostizierten Schülerzahlen dies rechtfertigt. Es ist geplant, sie bis dahin als Filiale des Standortes „Im Gehege“ fortzuführen. Sie soll danach dem Schulstandort des Schadow-Gymnasiums zugeschlagen werden.

 

Zum Thema Sporthallenplanung in der Goethe-Oberschule wird um Vorlage der Quadratmeter und einer Kostenübersicht gebeten.

 
 

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