Auszug - Bodenbelastungskataster und Datenerfassung im Bezirk
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BV Kronhagel berichtet über seine Erfahrungen mit dem Tätigwerden des Umweltamtes
Spandau im Hinblick auf eine frühere chemische Reinigung, bei der durch das
Umweltamt Bodenuntersuchungen veranlasst wurden. Er sei dadurch neugierig geworden
wie der Bezirk Steglitz-Zehlendorf damit umgeht, zumal durch die Beschäftigung
mit der ehemaligen chemischen Reinigung am Dahlemer Weg erhebliche
Sanierungsanstrengungen auf den Bezirk zukommen. Dr. Ruck erläutert, dass das Bundesbodenschutzgesetz die
zuständige Behörde, also hier das Umweltamt Steglitz-Zehlendorf, verpflichtet
zu ermitteln, auf welchen Grundstücken mit Boden- und
Grundwasserverunreinigungen zu rechnen ist. In Bezug auf die chemischen
Reinigungen wurden bisher 93 Grundstücke erfasst und davon 91 untersucht. 91
Flächen konnten nach der Erkundung vom Verdacht befreit werden, bei 24 Flächen
ist eine abschließende Beurteilung noch nicht möglich. In 13 Fällen wurden
Detailuntersuchungen durch die Grundstückseigentümer oder Verursacher
angeordnet/vereinbart. 3 Flächen wurden bisher saniert. Die chemischen
Reinigungen gehören zu den Branchen, die auch vom Umweltamt in den vergangenen
Jahren aus den geringen Mitteln für Bodenuntersuchungen vordringlich untersucht
wurden. Insgesamt befinden sich 889 Flächen im Bodenbelastungskataster, die bis
auf 13 BSR-Deponien in Zuständigkeit des Umweltamtes sind. 283 Flächen konnten
durch orientierende Erkundungen näher untersucht werden. Auf 124 wurden
Sanierungsmaßnahmen durchgeführt oder dauern an. Einzelheiten des Umgangs mit
belasteten Flächen sind dem Internetauftritt des Umweltamtes zu entnehmen. Herr BD Förster fragt nach Untersuchungen zur Deponie im
Bereich Golfplatz und HMI. Herr Dr. Ruck sagt, dass Untersuchungen durchgeführt wurden
und Ergebnisse bekannt sind. Frau BV Dr. Kottusch-Geiseler fragt nach, ob weiterhin der
Standort des Rumpelbasars gefährdet sei. Frau BzStR’in Otto erläutert, dass dies mit dem
Galvanikbetrieb der Fa. Schempp & Decker, zusammenhängt. Im Hinblick auf
mögliche Störfälle müssen empfindliche Nutzungen hier einen entsprechenden
Abstand halten. Dies ist auch Thema des Bebauungsplanes 6 – 12 (Goerzallee
189/195). |
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