Auszug - Wohnbebauung Fürstenstraße / Bülowstraße
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Einleitend erläutert der Vorsitzende, wie
das Projekt den Weg auf die Tagesordnung gefunden hat. Das Projekt zur
Wohnbebauung Fürstenstraße wurde dem Vorsitzenden von einem Herrn Dr. Schöne,
dem Schwager des Bundestagsabgeordneten Wellmann, vorgestellt. Herr Dr. Schöne
habe einen Investor zur Hand, der diese Ecke bebauen wolle. Der Investor wird
gebeten, das Projekt vorzustellen. Bei dem Projekt handelt es sich um den
Bau eines Pflegeheims. Die Fläche ist mit einem Anteil von 2/3 für ein
kombiniertes Pflegeheim vorgesehen, in dem betreutes Altenwohnen integriert
sei. Die Bebauung erfolge mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss.
Entlang der Bülowstraße sei Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern bei
einer Grundstücksgröße von etwa 600 qm vorgesehen. Auf Empfehlung des
Fachbereichs Stadtplanung sei ein Lärmschutzwall entlang der Bahntrasse
geplant. Volumen und Umfang des Walls hänge noch von einem
Schallschutzgutachten ab, welches beabsichtigt werden müsse. In der Planung
fehle noch eine Biotopfläche, die angedacht sei. Der Investor habe an einer Versammlung der Anwohner teilgenommen und
die Pläne diesen vorgestellt. Parkplätze für die Einfamilienhäuser
sollen durch Carports auf den Grundstücken selbst sichergestellt werden, so
dass der Parkraum im öffentlichen Straßenland nicht eingeschränkt werden würde. Die FDP-Fraktion fragt, ob die Bäume zwischen der Potsdamer Straße
und vorgesehener Bebauung erhalten bleiben. Der Investor erklärt,
dass die Bestandsbäume weitgehend erhalten bleiben würden. Herr Stäglin, BauDez, erläutert, dass das Bezirksamt nicht die
Absicht habe, die öffentliche Grünfläche zu verkaufen. Der Grünstreifen bleibe
erhalten. Die Nutzung passe in die Umgebung. Eine Lärmschutzwand sei
städtebaulich nicht unbedingt notwendig, wenn es andere Möglichkeiten gebe. Wichtig sei die Bewältigung des
Lärmschutzproblems. Planungsrechtlich sei das Gelände für eine Landschaftsgärtnerei
vorgesehen, eine Bebauungsplanänderung mithin erforderlich. Auf eine Frage von Herrn Stäglin, erklärt der Investor, er habe
das Grundstück notariell erworben. Es bestehe ein Rücktrittsrecht, wenn kein
Baurecht geschaffen würde. Herr Stäglin fragt nach
einer Terminsetzung für die Schaffung des Baurechts. Der Investor erklärt, dass vertraglich vereinbart bis 31.03.2010
eine B-Planänderung zugesagt werden müsse. Auf eine Frage der SPD-Fraktion zur Erschließung erklärt der
Investor, dass das Pflegeheim und das betreute Wohnen über die Fürstenstraße
und die Eigenheime über die Bülowstraße erschlossen werden. Die CDU-Fraktion stimmt der Bebauung Fürsten-/Ecke Bülowstraße
nach Variante 5 des Architekten Wolfgang Wagner mit folgenden Maßgaben zu: 1.
Es wird ein B-Plan erstellt, der die genauen Baugrenzen für die
geplanten Gebäude vorsieht und ebenfalls die Dachform der Einfamilienhäuser
festschreibt. 2.
Es ist ein Bürgersteig auf der Südseite der Bülowstraße anzulegen,
der dichtestmöglich mit Straßenbäumen bepflanzt wird. Ggf. dort bereits
vorhandene Bäume sind weitestgehend zu integrieren. Deswegen und wegen aller
anderen Erschließungsmaßnahmen muss eine Belastung von sonstigen Anwohnern
insbesondere nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz ausgeschlossen sein. 3.
Das Bauvorhaben soll von der Potsdamer
Straße aus möglichst wenig zu sehen sein. Daher werden alle Bäume auf dem Hang bis zur
Grundstücksgrenze erhalten und im Bebauungsplan eine Bepflanzungspflicht mit
Bäumen so vorgesehen, dass der bestehende Eindruck einer Fortsetzung des
geschützten Grünzuges in Fortsetzung des Gemeindewäldchen erhalten bleibt. Die Fraktion der GRÜNEN unterstützt das Projekt, möchte jedoch
bestätigt bekommen, dass es sich definitiv um Einzelhäuser handelt. Der Investor erklärt, es
handele sich um individuell geplante Einfamilienhäuser. Die CDU-Fraktion fragt nach der freien Vermarktung der Grundstücke
und deren Vermarktungschancen. Der Investor erklärt, dass für den Investor
die Seniorenanlage im Fokus stünde. Die restlichen Grundstücke sollen mit
einem Bodenrichtwert von 380,- €/qm vermarktet werden. Es gibt diverse
Interessenten auf dieser Basis. Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass sich die geplante Bebauung an
die vorhandene Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite anlehnen müsse und
fragt nach der geplanten GRZ und GFZ. Der Investor erklärt, dass der jetzige Stand der Planung von einer
GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 ausgehe. Die SPD-Fraktion fragt nach dem Betreiber der Seniorenanlage und
der Anzahl der Pflegeplätze. Der Investor erklärt, dass es um eine zur Evangelischen Diakonie
gehörenden Betreibergesellschaft handele, die ein Pflegeheim der 4. Generation
mit etwa 80 Plätze bereitstelle, die sich in 4 Wohngruppen ä 20 Plätze
aufteilen. Das betreute Wohnen stelle 20 Wohnungen zur Verfügung, die ebenfalls
durch das Pflegeheim betreut werden. Die Betreuung über das Pflegeheim wäre
auch für Eigentümer der Einfamilienhäuser möglich. Herr Stäglin fragt nach der Differenz zu den im Plan vom
14.10.2009 genannten Plätze und Wohnungen. Der Investor erläutert, dass die von ihm
genannten 80 Plätze die Gesamtzahl bedeute und es zwischen den Wohnungen
und Pflegeplätzen Verschiebungen geben könne. Die Planung hätte sich jedoch
nicht geändert. Hr. Freitag, Anwohner, erklärt, dass die Anwohner keine Bedenken
gegen das Vorhaben hätten. Das Thema Parkplätze müsse, wie im Ausschuss
erklärt, gelöst werden. Einige Anwohner hätten Bedenken hinsichtlich der Enge
der Bebauung und des geringen Abstandes zu den unter Denkmalschutz stehenden
Gebäuden. Es müsse ein verbindlicher Begrünungsplan erstellt werden. Der
Baukörper des Pflegeheims wirke zu massiv und sollte begrünt werden. Auch der
Erdwall soll begrünt erhalten bleiben. Herr Stäglin stellt heraus, dass die Information der Bürger auch
im Rahmen des Planänderungsverfahrens in
der Phase z.B. der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolge. In
diesem würden auch die Auswirkungen auf die von den Bürgern bereits
formulierten Schutzgüter regelmäßig berücksichtigt. Die Bürger hätten im
Verfahren die Möglichkeit, entsprechend Hinweise zu geben. Wenn der Investor
die Erschließung finanziere, stelle sich naturgemäß
die Frage nach der Beitragspflicht nach dem StrABG nicht, dafür werde es einen Erschließungsvertrag
mit dem Bauherrn geben können, der auch das Thema Bäume berücksichtige. Die SPD-Fraktion unterstützt das Projekt ebenfalls unter der
Maßgabe der oben protokollierten Punkte, weist jedoch auf den
„Gleichbehandlungsgrundsatz" hin und hätte es begrüßt, wenn die
CDU-Fraktion den gleichen Aufwand zur Unterstützung anderer Investoren wie z.B. AUDI betreiben würde. Die
FDP-Fraktion unterstützt ebenfalls das Vorhaben. BV Hippe erklärt für die CDU-Fraktion, dass eine Unterstützung für
AUDI an diesem Standort nicht erfolgen wird, da sich die Anwohner einhellig und
aus guten Gründen dagegen ausgesprochen haben. Herr Stäglin stellt heraus, dass Veranstaltungen von Parteien und
Organisationen vielleicht ganz nützlich sein können, jedoch maßgeblich die
Hinweise und Einwendungen im Rahmen des Planänderungsverfahrens seien und
bittet daher darum, dass die Bürger sich an den Verfahrensschritten des
Bebauungsplanverfahrens beteiligen. Nur so sei eine Abwägung möglich. |
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