Auszug - Wohnbebauung Fürstenstraße / Bülowstraße  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Einleitend erläutert der Vorsitzende, wie das Projekt den Weg auf die Tagesordnung gefunden hat

Einleitend erläutert der Vorsitzende, wie das Projekt den Weg auf die Tagesordnung gefunden hat. Das Projekt zur Wohnbebauung Fürstenstraße wurde dem Vorsitzenden von einem Herrn Dr. Schöne, dem Schwager des Bundestagsabgeordneten Wellmann, vorgestellt. Herr Dr. Schöne habe einen Investor zur Hand, der diese Ecke bebauen wolle. Der Investor wird gebeten, das Projekt vorzustellen.

Bei dem Projekt handelt es sich um den Bau eines Pflegeheims. Die Fläche ist mit einem Anteil von 2/3 für ein kombiniertes Pflegeheim vorgesehen, in dem betreutes Altenwohnen integriert sei. Die Bebauung erfolge mit zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Entlang der Bülowstraße sei Wohnbebauung in Form von Einfamilienhäusern bei einer Grundstücksgröße von etwa 600 qm vorgesehen. Auf Empfehlung des Fachbereichs Stadtplanung sei ein Lärmschutzwall entlang der Bahntrasse geplant. Volumen und Umfang des Walls hänge noch von einem Schallschutzgutachten ab, welches beabsichtigt werden müsse. In der Planung fehle noch eine Biotopfläche, die angedacht sei. Der Investor habe an einer Versammlung der Anwohner teilgenommen und die Pläne diesen vorgestellt. Parkplätze für die Einfamilienhäuser sollen durch Carports auf den Grundstücken selbst sichergestellt werden, so dass der Parkraum im öffentlichen Straßenland nicht eingeschränkt werden würde.

Die FDP-Fraktion fragt, ob die Bäume zwischen der Potsdamer Straße und vorgesehener Bebauung erhalten bleiben.

Der Investor erklärt, dass die Bestandsbäume weitgehend erhalten bleiben würden.

Herr Stäglin, BauDez, erläutert, dass das Bezirksamt nicht die Absicht habe, die öffentliche Grünfläche zu verkaufen. Der Grünstreifen bleibe erhalten. Die Nutzung passe in die Umgebung. Eine Lärmschutzwand sei städtebaulich nicht unbedingt notwendig, wenn es andere Möglichkeiten gebe. Wichtig sei die Bewältigung des Lärmschutzproblems. Planungsrechtlich sei das Gelände für eine Landschaftsgärtnerei vorgesehen, eine Bebauungsplanänderung mithin erforderlich.

Auf eine Frage von Herrn Stäglin, erklärt der Investor, er habe das Grundstück notariell erworben. Es bestehe ein Rücktrittsrecht, wenn kein Baurecht geschaffen würde.

Herr Stäglin fragt nach einer Terminsetzung für die Schaffung des Baurechts.

Der Investor erklärt, dass vertraglich vereinbart bis 31.03.2010 eine B-Planänderung zugesagt werden müsse.

Auf eine Frage der SPD-Fraktion zur Erschließung erklärt der Investor, dass das Pflegeheim und das betreute Wohnen über die Fürstenstraße und die Eigenheime über die Bülowstraße erschlossen werden.

Die CDU-Fraktion stimmt der Bebauung Fürsten-/Ecke Bülowstraße nach Variante 5 des Architekten Wolfgang Wagner mit folgenden Maßgaben zu:

1.                                     Es wird ein B-Plan erstellt, der die genauen Baugrenzen für die geplanten Gebäude vorsieht und ebenfalls die Dachform der Einfamilienhäuser festschreibt.

2.                                     Es ist ein Bürgersteig auf der Südseite der Bülowstraße anzulegen, der dichtestmöglich mit Straßenbäumen bepflanzt wird. Ggf. dort bereits vorhandene Bäume sind weitestgehend zu integrieren. Deswegen und wegen aller anderen Erschließungsmaßnahmen muss eine Belastung von sonstigen Anwohnern insbesondere nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz ausgeschlossen sein.

3.                                     Das Bauvorhaben soll von der Potsdamer Straße aus möglichst wenig zu sehen sein. Daher werden alle Bäume auf dem Hang bis zur Grundstücksgrenze erhalten und im Bebauungsplan eine Bepflanzungspflicht mit Bäumen so vorgesehen, dass der bestehende Eindruck einer Fortsetzung des geschützten Grünzuges in Fortsetzung des Gemeindewäldchen erhalten bleibt.

Die Fraktion der GRÜNEN unterstützt das Projekt, möchte jedoch bestätigt bekommen, dass es sich definitiv um Einzelhäuser handelt.

Der Investor erklärt, es handele sich um individuell geplante Einfamilienhäuser.

Die CDU-Fraktion fragt nach der freien Vermarktung der Grundstücke und deren Vermarktungschancen.

Der Investor erklärt, dass für den Investor die Seniorenanlage im Fokus stünde. Die restlichen Grundstücke sollen mit einem Bodenrichtwert von 380,- €/qm vermarktet werden. Es gibt diverse Interessenten auf dieser Basis.

Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass sich die geplante Bebauung an die vorhandene Bebauung auf der gegenüberliegenden Seite anlehnen müsse und fragt nach der geplanten GRZ und GFZ.

Der Investor erklärt, dass der jetzige Stand der Planung von einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 ausgehe.

Die SPD-Fraktion fragt nach dem Betreiber der Seniorenanlage und der Anzahl der Pflegeplätze.

Der Investor erklärt, dass es um eine zur Evangelischen Diakonie gehörenden Betreibergesellschaft handele, die ein Pflegeheim der 4. Generation mit etwa 80 Plätze bereitstelle, die sich in 4 Wohngruppen ä 20 Plätze aufteilen. Das betreute Wohnen stelle 20 Wohnungen zur Verfügung, die ebenfalls durch das Pflegeheim betreut werden. Die Betreuung über das Pflegeheim wäre auch für Eigentümer der Einfamilienhäuser möglich.

Herr Stäglin fragt nach der Differenz zu den im Plan vom 14.10.2009 genannten Plätze und Wohnungen.

Der Investor erläutert, dass die von ihm genannten 80 Plätze die Gesamtzahl bedeute und es zwischen den Wohnungen und Pflegeplätzen Verschiebungen geben könne. Die Planung hätte sich jedoch nicht geändert.

Hr. Freitag, Anwohner, erklärt, dass die Anwohner keine Bedenken gegen das Vorhaben hätten. Das Thema Parkplätze müsse, wie im Ausschuss erklärt, gelöst werden. Einige Anwohner hätten Bedenken hinsichtlich der Enge der Bebauung und des geringen Abstandes zu den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden. Es müsse ein verbindlicher Begrünungsplan erstellt werden. Der Baukörper des Pflegeheims wirke zu massiv und sollte begrünt werden. Auch der Erdwall soll begrünt erhalten bleiben.

Herr Stäglin stellt heraus, dass die Information der Bürger auch im Rahmen des Planänderungsverfahrens in der Phase z.B. der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolge. In diesem würden auch die Auswirkungen auf die von den Bürgern bereits formulierten Schutzgüter regelmäßig berücksichtigt. Die Bürger hätten im Verfahren die Möglichkeit, entsprechend Hinweise zu geben. Wenn der Investor die Erschließung finanziere, stelle sich naturgemäß die Frage nach der Beitragspflicht nach dem StrABG nicht, dafür werde es einen Erschließungsvertrag mit dem Bauherrn geben können, der auch das Thema Bäume berücksichtige.

Die SPD-Fraktion unterstützt das Projekt ebenfalls unter der Maßgabe der oben protokollierten Punkte, weist jedoch auf den „Gleichbehandlungsgrundsatz" hin und hätte es begrüßt, wenn die CDU-Fraktion den gleichen Aufwand zur Unterstützung anderer Investoren wie z.B. AUDI betreiben würde.

Die FDP-Fraktion unterstützt ebenfalls das Vorhaben.

BV Hippe erklärt für die CDU-Fraktion, dass eine Unterstützung für AUDI an diesem Standort nicht erfolgen wird, da sich die Anwohner einhellig und aus guten Gründen dagegen ausgesprochen haben.

Herr Stäglin stellt heraus, dass Veranstaltungen von Parteien und Organisationen vielleicht ganz nützlich sein können, jedoch maßgeblich die Hinweise und Einwendungen im Rahmen des Planänderungsverfahrens seien und bittet daher darum, dass die Bürger sich an den Verfahrensschritten des Bebauungsplanverfahrens beteiligen. Nur so sei eine Abwägung möglich.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen