Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
24. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 21
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

BzStR’in Otto nimmt Bezug auf Beratungen des Stadtplanungsausschusses am 8

BzStR’in Otto nimmt Bezug auf Beratungen des Stadtplanungsausschusses am 8.9.2009. Dort wurde seitens der Verwaltung vorgestellt, dass der Bezirk für die Sanierung des Ufers am Schlachtensee erfolgreich EU-Mittel eingeworben hat und verweist zum Hintergrund auf Gewässerkonferenzen, die von Seiten der Gewässeraufsicht zu verantworten waren.

 

Hr. Dr. Ruck erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Aufgaben des Umweltamtes aus der Perspektive der Gewässeraufsicht sowie die Besonderheiten des Schlachtensees. Bisher haben 4 verwaltungsinterne Gewässerkonferenzen stattgefunden, um die Belange der verschiedenen Dienststellen an diesen Gewässern zu koordinieren. Die Bilder zeigen, dass stellenweise die Ufervegetation durch die Übernutzung geschädigt ist und daher ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzbereichen und Schutzbereichen durch eine behutsame Benutzerlenkung wieder hergestellt werden muss. Für die Wasserqualität spielt insbesondere eine Rolle, dass bisher ungehindert Verschmutzungen bei Starkregen in den Schlachtensee gewaschen werden können.

 

In der anschließenden Diskussion fragt Hr. BV Ronnisch danach, welche Möglichkeiten es gibt, die Nutzung des Sees als Hundebadestelle zu beenden. Nach seiner Information sei das Hundebaden unter dem altertümlichen Begriff „Schwemmen“ wasserrechtlich zulässig.

 

Die CDU-Fraktion ergänzt, dass in diesem Zusammenhang ein Antrag in der nächsten BVV vorgelegt werden soll.

 

Hr. Dr. Ruck erläutert, dass es sich bei Schlachtensee und Krumme Lanke um Badegewässer handelt, die der EU als Badestellen gemeldet sind. Das Berliner Hundegesetz schreibt vor, dass Hunde an gekennzeichneten Badestellen nicht mitgeführt werden dürfen. Es fehlt also nur die Kennzeichnung der Grenzen dieser Badestellen damit das Berliner Hundegesetz wirksam ist. Trotz intensiver Bemühung habe er jedoch die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit bislang nicht anregen können, in Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie festzulegen, welche Behörde für die Kennzeichnung der Grenzen der Badestelle zuständig sei. Eine entsprechende Willensbildung der Bezirksverordneten könne diesen Prozess möglicherweise beschleunigen.

 

Frau BV Dr. Kottusch-Geiseler regt an, dieses Thema in den Fraktionen zu erörtern und bei der nächsten Sitzung des Umweltausschusses ggfs. einen Ausschussantrag zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Seite 1 Gewaesseraufsicht Schlachtensee (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 2 2 Anlage Seite 2 Gewaesseraufsicht Schlachtensee (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
Anlage 3 3 Anlage Seite 3 Gewaesseraufsicht Schlachtensee (Angefordertes Dokument nicht im Bestand)    
 
 

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