Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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BzStR’in
Otto nimmt Bezug auf Beratungen des Stadtplanungsausschusses am 8.9.2009. Dort
wurde seitens der Verwaltung vorgestellt, dass der Bezirk für die Sanierung des
Ufers am Schlachtensee erfolgreich EU-Mittel eingeworben hat und verweist zum
Hintergrund auf Gewässerkonferenzen, die von Seiten der Gewässeraufsicht zu
verantworten waren. Hr.
Dr. Ruck erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Aufgaben des
Umweltamtes aus der Perspektive der Gewässeraufsicht sowie die Besonderheiten
des Schlachtensees. Bisher haben 4 verwaltungsinterne Gewässerkonferenzen
stattgefunden, um die Belange der verschiedenen Dienststellen an diesen Gewässern
zu koordinieren. Die Bilder zeigen, dass stellenweise die Ufervegetation durch
die Übernutzung geschädigt ist und daher ein angemessenes Verhältnis zwischen
Nutzbereichen und Schutzbereichen durch eine behutsame Benutzerlenkung wieder
hergestellt werden muss. Für die Wasserqualität spielt insbesondere eine Rolle,
dass bisher ungehindert Verschmutzungen bei Starkregen in den Schlachtensee
gewaschen werden können. In
der anschließenden Diskussion fragt Hr. BV Ronnisch danach, welche
Möglichkeiten es gibt, die Nutzung des Sees als Hundebadestelle zu beenden.
Nach seiner Information sei das Hundebaden unter dem altertümlichen Begriff
„Schwemmen“ wasserrechtlich zulässig. Die
CDU-Fraktion ergänzt, dass in diesem Zusammenhang ein Antrag in der nächsten BVV
vorgelegt werden soll. Hr.
Dr. Ruck erläutert, dass es sich bei Schlachtensee und Krumme Lanke um
Badegewässer handelt, die der EU als Badestellen gemeldet sind. Das Berliner
Hundegesetz schreibt vor, dass Hunde an gekennzeichneten Badestellen nicht mitgeführt
werden dürfen. Es fehlt also nur die Kennzeichnung der Grenzen dieser
Badestellen damit das Berliner Hundegesetz wirksam ist. Trotz intensiver
Bemühung habe er jedoch die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit bislang
nicht anregen können, in Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie festzulegen,
welche Behörde für die Kennzeichnung der Grenzen der Badestelle zuständig sei.
Eine entsprechende Willensbildung der Bezirksverordneten könne diesen Prozess
möglicherweise beschleunigen. Frau
BV Dr. Kottusch-Geiseler regt an, dieses Thema in den Fraktionen zu erörtern
und bei der nächsten Sitzung des Umweltausschusses ggfs. einen Ausschussantrag
zu verabschieden. Abstimmungsergebnis:
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