Auszug - "Minikreisverkehr" Curtiusstraße/Kadettenweg/Köhlerstraße
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Herr Stäglin erklärt, dass ein Minikreisverkehr über einen Mindestdurchmesser von 18 m verfügen müsse. Dies sei ohne Eingriff in private Grundstücke nicht möglich, der Beschluss mithin nicht umsetzbar. Auf Nachfrage zieht die Fraktion der GRÜNE den Antrag nicht zurück. Die Fraktion der SPD bittet um Prüfung der Überfahrbarkeit. Herr Müller-Ettler (TG L) stellt klar, dass mit dem Terminus „Minikreisverkehr" bereits der kleinstmögliche Kreisverkehr gemeint sei. Hierbei handele es sich um eine kleine Erhebung in der Kreismitte, die nach der StVO nur durch die Fahrzeuge überfahren werden darf, die diese überfahren müssen. Dieses wurde bereits geprüft. Die FDP-Fraktion bittet um Rückzug der Drucksache. Herr Stäglin schlägt im Lichte der Diskussion vor, den Minikreisverkehr in die Verkehrsbetrachtung im Bebauungsplanverfahren Curtiusstraße aufzunehmen und sagt dies zu. Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen. |
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