Auszug - Jugend, Schule, Umwelt
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Einleitend berichtet BzStR’in Otto, trotz einer
gezielten Verlustabfederung im Schul- und Jugendbereich habe in ihrer Abteilung
nach dem Eckwertebeschluss vom 23.06.2009 ein Minus von 515.700 Euro bestanden
(Jugendamt: - 765.800 Euro,
Schulamt: + 289.400 Euro, Umweltamt: - 52.400 Euro). Von den 515.700
Euro sei nach einer Prüfung aller Titel im Jugendamt ein Betrag von 138.000
Euro als Finanzierungslücke übrig geblieben. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf
habe sich dieser Betrag jedoch auf pauschale Minderausgaben in Höhe von 818.000
Euro erhöht. BzStR’in Otto nennt als Grund für den Anstieg dieses
Minus ein erstmals vom Bezirksamt angewandtes Verfahren bei der Aufstellung der
Ansätze für das Personal. So gebe es einen Unterschied bei den
Durchschnittssätzen zwischen dem Ansatz des Amtes und dem höheren Ansatz der
Senatsfinanzverwaltung. Da jedoch erfahrungsgemäß – z.B. aufgrund nicht
besetzter Stellen – der Ansatz des Amtes realitätsnäher ist, sei die Differenz
von 679.000 Euro zwischen den beiden Durchschnittssätzen wieder herausgerechnet
worden. Sie erwarte, dass diese Summe im Rahmen der Haushaltswirtschaft
’Personal’ erbracht werden kann. Daher sei diese Differenz mit den pauschalen
Minderausgaben beim Personal verrechnet worden. Damit stehe dem von ihrer Abteilung ermittelten Minus
von 138.000 Euro ein Minus von 818.000 Euro gegenüber, wenn man den Unterschied
zu den Durchschnittssätzen von SenFin nicht herausrechnet. BzBm Kopp weist darauf hin, dass das Bezirksamt einen
Schwerpunkt in der Abteilung Schule und Jugend gesetzt hat, indem es zusätzlich
1,8 Mio Euro in diesen Bereich gegeben hat. Daher sei es bedauerlich, dass dies
die einzige Abteilung sei, der es nicht gelungen ist, ihre pauschalen
Minderausgaben aufzulösen. Aufgrund der Altersstruktur in der Abteilung seien
die tatsächlichen Durchschnittsätze im Amt höher als die der
Senatsfinanzverwaltung, so dass es richtig war, sich an den Ist-Zahlen zu
orientieren. Im Übrigen sei der Differenzbetrag der Durchschnittssätze von
363.000 Euro der Jugendabteilung über die Managementliste zusätzlich zugewiesen
worden und somit im Eckwertebeschluss enthalten (insges. 788.000 Euro mit den
entsprechenden Zuweisungen für das Schul- und das Umweltamt). Da die Abteilung
die pauschalen Minderausgaben nicht umgesetzt hat, habe sie eine
Personalbesetzungssperre erhalten. BzStR’in Otto erklärt, dass der zugewiesene
Differenzbetrag ihrer Abteilung später wieder im Rahmen der pauschalen Minderausgaben
abgezogen wurde. Weiterhin seien aufgrund von SenFin-Vorgaben einige Positionen
deutlich erhöht worden (Kita-Bereich, HzE-Mittel, Tagespflege,
Eingliederungshilfe). Hinsichtlich der Stellenbesetzung habe man im
Jugendbereich bereits all die Änderungen in Höhe von 530.000 Euro
berücksichtigt, die zu einer Minderung der Ausgaben führen (z.B. wenn
Mitarbeiter 2010 in den Ruhestand treten oder Altersteilzeit oder
Stundenverminderung beantragen wollen). Mehr Stellen könne das Amt aufgrund
seiner gesetzlichen Verpflichtung im Jugend- und Schulbereich nicht streichen.
Daher seien es sachliche Gründe gewesen, die dazu geführt haben, dass die
pauschalen Minderausgaben nicht aufgelöst werden konnten. Aufgrund der
Erfahrung der letzten Jahre gehe sie davon aus, dass es möglich ist, dass das
Minus im Rahmen der Personalhaushaltswirtschaft ausgeglichen werden kann. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt BzStR’in Otto,
die vollkommene Nichtneubesetzung aller frei werdenden Stellen würde eine
Ersparnis von rd. 500.000 Euro im Jugendbereich erbringen. Um ihre Arbeit
leisten zu können, versuche die Abteilung jedoch, frei gewordene Stellen
möglichst schnell wieder zu besetzen. Anderen Abteilungen sei es gelungen,
pauschale Minderausgaben aufzulösen, indem sie frei werdende Stellen nicht
wieder besetzen oder streichen würden. Kapitel 3320 - Geschäftsbereich 2 Titel
53101 - Veröffentlichungen und Dokumentationen im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit Der
zweite Satz der Erläuterungen (Vom Ansatz sind…) wird gestrichen. |
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