Auszug - Energetische Gebäudesanierung mit dem Konjunkturprogramm II  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum A 112
Ort: Rathaus Zehlendorf
1028/III Energetische Gebäudesanierung mit dem Konjunkturprogramm II
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:749
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, U. Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

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Die Fraktion GRÜNE erläutert, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend geändert habe, habe auch der ebenfalls mitberatende Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 14.05.2009 den Text von EnEV 07 auf EnEV 09 geändert.

Der Stadtrat erklärt, die Planungen seien begonnen worden, als die EnEV 07  noch galt. Die Planung und Anmeldung der Maßnahmen im K II-Programm hätten bekanntlich sehr schnell durchgeführt werden müssen, so dass nur grobe Schätzungen möglich waren. Diese würden jetzt konkretisiert, um zu erkennen, wie umfangreich die Maßnahmen sein können, die für die beantragten Mittel durchgeführt werden sollen. Bei einer nachträglichen Änderung von EnEV 07 auf EnEV 09 gehe das Hochbauamt von 30 Prozent Mehrkosten aus, was die Umsetzung der Maßnahmen im angestrebten Umfang sehr erschweren oder unmöglich machen würde; daher wäre ein entsprechender Beschluss wenig hilfreich.

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt der Stadtrat, es gebe für den Bezirk keine Pauschalsumme, sondern lediglich eine Bewilligung für einzelne Maßnahmen, d.h., ein Ausgleich zwischen einer kostengünstigeren und einer teureren Maßnahme sei nicht möglich. Falls sich eine Maßnahme verteuern sollte, müssten die Mehrkosten vom Bezirk aufgebracht werden, was dieser nicht leisten könne.

Die SPD-Fraktion erklärt, es sei allgemeiner Wunsch, dass Energie eingespart wird und dass die Maßnahmen ohne Zeitverzögerung durchgeführt und beendet werden. Die Anwendung der EnEV 09 werde daher nicht immer möglich sein.

In der weiteren Diskussion weisen die Fraktionen der GRÜNEN und der FDP darauf hin, dass inzwischen die EnEV 09 ohnehin gilt und dass in den Fällen, in denen sich diese nicht einhalten lässt, die BVV informiert werden sollte.

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Umweltausschusses wird dementsprechend wie folgt umformuliert (Änderungen unterstrichen):

„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für alle nach dem Konjunkturprogramm II angemeldeten Maßnahmen der nach EnEV 09 definierte Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung soweit als möglich unterschritten wird.

Falls eine Unterschreitung der EnEV 09 bei Einzelmaßnahmen nicht möglich sein sollte, ist das der BVV mitzuteilen und zu begründen.“

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in dieser geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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