Auszug - Sondermittelantrag 17/2009 Kinderhaus Onkel-Toms-Hütte e.V. - Installation einer Gasheizungsanlage
Die CDU-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass grundsätzlich
der Verpächter für die Instandsetzung von Heizungen zuständig sei. Die
Grüne-Fraktion führt aus, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist des
Pachtvertrages für höhere finanzielle Investitionen zu kurzfristig sei. Die
Antragstellerin führt aus, dass die Grundstückseigentümer eine
Erbengemeinschaft seien und die Befürchtung bestünde, dass das Grundstück
langfristig aufgrund seiner guten Lage verkauft werde. Aus Furcht vor der
Kündigung des Pachtvertrages scheut sich die Antragstellerin davor, die
Grundstückseigentümer um die Erneuerung der Heizungsanlage zu bitten. Die
Antragstellerin führt weiter aus, dass die Heizkörper nicht mehr
funktionstüchtig seien und das Kinderhaus im nächsten Winter schließen müsste,
da es nicht beheizt werden könne. BzStR'in Otto spricht sich für eine
Unterstützung des Kinderhauses aus. Die
SPD-Fraktion weist darauf hin, dass ein gleichlautender Sondermittelantrag in
2006 aus den gleichen vorgebrachten Bedenken abgelehnt wurde. Die
Grüne-Fraktion bittet um Vertagung. |
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