Auszug - Energetische Gebäudesanierung mit dem Konjunkturprogramm II  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 14.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum A 122
Ort: Rathaus Zehlendorf
1028/III Energetische Gebäudesanierung mit dem Konjunkturprogramm II
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:749
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, U. Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr BV Köhne schlägt bei der Vorstellung seines Antrages die Änderung von EnEV 07 in EnEV 09 vor, da sich der Bezirk bei Baumaßnahmen aus eigenem Interesse nach EnEV 09 richte

Herr BV Köhne schlägt bei der Vorstellung seines Antrages die Änderung von EnEV 07 in EnEV 09 vor, da sich der Bezirk bei Baumaßnahmen aus eigenem Interesse nach EnEV 09 richte. Bei dem Antrag sei es ihm besonders wichtig, dass das Amt ein Bewusstsein für ener­getische Sanierung bekomme. Frau BzStR’in Otto teilt mit, dass der Bezirk EnEV 09 als Min­deststandart bei energetischer Sanierung ansehe und das Ziel sogar bei EnEV 09 minus 30% liege. Sie betont, dass schon bei der Absprache mit den Architekten darauf geachtet wird, dass 40 % der Mittel für energetische Maßnahmen eingeplant würden. Die Schlussfol­gerung darauf, dass der Antrag unnötig sei, verneinte das Bezirksamt, da durch den An­trag Architekten leichter von energetischen Maßnahmen überzeugt werden könnten.

Herr Dr. Ruck merkt an, dass Baumaßnahmen im Bestand noch nach EnEV 07 gebaut würden, da EnEV 09 erst ab dem 1. Oktober 2009 gelte.

 

Herr BV Köhne ergänzt, dass es ihm bei dem Antrag auch um die Kontrolle bei Baumaß­nahmen ginge. Er bittet, folgenden zweiten Satz aufzunehmen: „Falls dies bei Einzelmaßnahmen nicht möglich sein sollte, ist das der BVV mitzuteilen und zu begründen.“ Da eine Berichtspflicht des Bezirkes gegenüber dem Senat vorgeschrieben ist und eine Berichterstattung gegenüber der BVV so keinen Verwaltungsmehraufwand bedeutet, einigt man sich, dass eine Berichtspflicht in den Antrag aufgenommen wird.  

 

Die geänderte Fassung des Antrages lautet nun:

„Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass für alle nach dem Konjunktur­programm II angemeldeten Maßnahmen der nach EnEV 09 definierte Jahres-Primärenergie­bedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung um 20 Prozent unterschritten wird. Falls dies bei Einzelmaßnahmen nicht möglich sein sollte, ist das der BVV mitzuteilen und zu begründen.“

 

Der Antrag wird mit keiner Gegenstimme, einer Enthaltung und 10 Befürwortungen angenommen.

 
 

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