Herr BV Ronnisch weist daraufhin, dass zu dem Antrag eine geänderte
Fassung vorliege, der der Jugendhilfeausschuss am 21
Herr BV Ronnisch weist daraufhin, dass zu dem Antrag eine geänderte
Fassung vorliege, der der Jugendhilfeausschuss am 21. April 2009 einstimmig
zugestimmt habe.
Es werden
Bedenken geäußert, dass Familien mit Kindern den Antrag als „Blanko-Scheck“
ansehen könnten und auch Kinder während der Mittagszeit und während der
Nachtruhe lärmen. Dieses sei gerade für ältere Menschen unzumutbar, weshalb im
Antrag an die Hausordnung erinnert werden müsste. Es wird festgestellt, dass
die Hausordnung als Ergänzung ungeeignet ist, da sie von den jeweiligen
Hausverwaltungen festgelegt wird. Weiterhin wird bemerkt, dass die Nachtruhe
gesetzlich geregelt ist und natürlich immer gilt. Da die geänderte Fassung
nicht allen vorliegt, empfiehlt die antragstellende Fraktion den Antrag auf die
nächste Sitzung am 18. Juni 2009 zu vertagen.