Auszug - Bürgersteigflächen im Parkviertel Dahlem
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Herr
Stäglin erläutert, dass es im Parkviertel Dahlem einen Vertrag zwischen dem
Bund und dem damaligen Bezirksamt Zehlendorf von Berlin gebe, in dem geregelt
sei, dass die Straßen nach Regelplänen ausgebaut werden müssen und der Bund
dieses finanziert, wenn der Bezirk die Straßen mit Bebauungsplänen sichert. Da
Planungsrecht bestand, wurde ein neues B-Planverfahren ausschließlich für die
Straßen nicht für sinnvoll erachtet. Inzwischen fordere sowohl die BIMA Bonn als
auch die BIMA Berlin nach Aussage des MdB Wellmann keine Bebauungspläne mehr,
so dass die Verpflichtung zur Finanzierung auch ohne Bebauungsplan möglich
wäre. Der Bauherr Apellas, bzw. jetzt die Parkviertel Dahlem-Gesellschaft, habe
das Interesse, die Flurstücke, die Straßenland werden sollen, öffentlich widmen
zu lassen, damit die Verkehrssicherheitspflicht beim Bezirk liegt. Zunächst
müsse eine Bestandsaufnahme gemacht werden, jedoch bestehe die Bereitschaft zur
öffentlichen Widmung, da dies die pragmatischste Lösung sei. Eine Umsetzung
dieses Vorschlags ist in Vorbereitung. Bei einer
Abstimmung wurde der Antrag mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner
Enthaltung angenommen. |
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