Auszug - Graffitibeschmierung von Verteilerkästen im öffentlichen Straßenland
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Die FDP-Fraktion weist zu Beginn der
Aussprache daraufhin, dass bereits ein in dieselbe Richtung zielender Antrag in
der II. Wahlperiode abschließend behandelt wurde. Herr Stäglin erläutert, dass
dieses Problem in verschiedenen Verträgen des Landes Berlin mit Betreibern von
Verteilerkästen wie der BEWAG/Vattenfall, wie NUON oder der Telekom gebe, in
denen zumeist eine Entfernung von Graffiti bei strafrechtlich relevanten
Inhalten innerhalb von 48 Stunden geregelt sei. Weiterhin weist er auf das
Opportunitätsprinzip hin, da die Prioritäten hinsichtlich der
ordnungsbehördlichen Tätigkeit des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes eher in
anderen Bereichen angesiedelt seien. Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass
Ordnungsamt in der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten einzubinden. Herr
Stäglin teilt diesbezüglich mit, dass dies eine zusätzliche Aufgabe des
Ordnungsamtes sei, welche nicht geleistet werden könne. Die weitere Bearbeitung
eines solchen Vorganges wäre ebenfalls nicht zu leisten Vielmehr müsse man
nicht nur mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen auf eine solche Problemlage
reagieren, sondern vielmehr müsse man die Bürger mitnehmen, ehrenamtliches
Engagement zu stärken und in Kooperation mit Vereinen, wie im Bezirk z.B. mit
Noffiti, Lösungen finden. Bei einer Abstimmung wurde der Antrag mit 12 Ja-Stimmen,
einer Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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