Auszug - Erläuterung zur Umsetzung der Gleichstellungspolitischen Ziele für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf - Frau Anke Otto / Stadträtin für Jugend, Schule und Umwelt  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Als Diskussionsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt verteilt BzStR’in Otto nochmals die vom Bezirksamt am 11

Als Diskussionsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt verteilt BzStR’in Otto nochmals die vom Bezirksamt am 11.11.2008 beschlossenen „Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen Steglitz-Zehlendorf“, da mit der Einladung zur Sitzung versehentlich lediglich ein Entwurf hierfür versandt worden war. Als ergänzende Erläuterung ist dem Dokument die Seite „Verfahren: Fachbezogene Genderanalyse (FGA)“ beigefügt (vgl. den Anhang zu diesem Protokoll).

BzStR’in Otto verweist auf ihre früheren Berichte, die sie dem Ausschuss zu dem Thema gegeben hatte, und erklärt, Ausgangspunkt für die „Gleichstellungspolitischen Ziele für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf“ sei die Vorgabe des Senats gewesen, dass die Bezirke am Prozess der Gender-Politik teilnehmen und dass das Gender Mainstreaming in den Bezirken verankert wird. In dieser Wahlperiode sei dieses Ziel allerdings intensiver verfolgt worden als in der letzten. Im Januar 2008 habe das Bezirksamt die Einrichtung einer Steuerungsrunde beschlossen, die von ihr geleitet wird und an der aus jeder Abteilung ein Amtsleiter teilnimmt. Diese Runde stellt Überlegungen zu den weiteren Schritten an und unterbreitet dem Bezirksamt entsprechende Vorschläge. Hinsichtlich der Vorgehensweise habe die Steuerungsrunde es als sinnvoll erachtet, zunächst Ziele zu setzen, die dann abgearbeitet und überprüft werden. Bei deren Entwicklung habe man sich auf die bereits vorliegenden und vernünftig erscheinenden Ziele und Erfahrungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gestützt. Am 11.11.2008 habe das Bezirksamt dann die vorliegenden „Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen Steglitz-Zehlendorf“ beschlossen.

Innerhalb des großen Rahmens dieser Ziele sollen jetzt die einzelnen Abteilungen ihre eigenen konkreten gleichsetzungspolitischen Ziele definieren. Von den vom Land Berlin vorgegebenen 56 Produkten, die unter genderpolitischen Gesichtspunkten zu betrachten sind, soll jede Abteilung zwei auswählen und umsetzen. In diesem Prozess wird das Amt von einer Beratungsfirma begleitet; die Mittel hierfür werden von der Senatsverwaltung bereit gestellt. Ihre Mitarbeiter nehmen nicht nur an den Sitzungen der Steuerungsgruppe teil, sondern beraten auch die Abteilungen und Ämter. Dabei helfen sie auch, die Skepsis, die es dort bisweilen noch gegenüber dem Thema gibt, anhand der Betrachtung konkreter Fälle zu überwinden.

Fr B  Frau Josten ergänzt, mit der im letzten Jahr begonnenen Vorbereitung und Verabschiedung der gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sei ein guter Anfang gemacht worden; ihre konkrete Umsetzung sei jedoch ein Prozess, der viele Jahre dauern werde. Wenn letztlich auch alle Produkte der Ämter daran ausgerichtet werden sollen, so habe jetzt jede Abteilung – wie von BzStR’in Otto berichtet – in einem ersten Schritt mit der Auswahl und Prüfung von zwei bis drei Pilotprodukten begonnen. Die Umsetzung erfolge in den einzelnen Abteilungen allerdings unterschiedlich gut. Die Vertreterin der Beratungsfirma sei zu den Leitungsrunden der Abteilungen eingeladen und habe diese bei der Auswahl der Produkte beraten. Zu den bisher vier Treffen der Steuerungsrunde seien im Übrigen auch Vertreter anderer Bezirksämter eingeladen worden, da von ihnen wichtige Erfahrungen und Anregungen zu erhalten seien.

Die Ausschussvorsitzende erkundigt sich, wie viele der vom Senat vorgegebenen 56 Produkte von den Ämtern bereits aufgegriffen worden seien. Fr B  Frau Josten erklärt, eine der sechs Abteilungen des Bezirksamts, die Abt. Personal und Finanzen, habe mitgeteilt, dass auf sie keines der 56 Produkte zutreffe. Da sich somit nur fünf Abteilungen beteiligen, würden von diesen nunmehr insgesamt zehn Produkte bearbeitet. Insgesamt sollen jedoch alle 56 Produkte gegendert werden, und man sei auf dem Weg dorthin. Der Prozess der Umsetzung sei allerdings unterschiedlich stark vorangeschritten. Nach Ansicht der Steuerungsrunde hätte das Produkt “Personalentwicklung“ so z.B. durchaus von der Abt. Personal und Finanzen aufgegriffen werden können. Erfahrungen der Senatsverwaltung für Justiz hätten gezeigt, dass die Produkte Personalentwicklung und Personalbeurteilung sehr gut gegendert werden können.

Die CDU-Fraktion bittet um eine Erläuterung der Punkte 2 und 4 der vom Bezirksamt beschlossenen „Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen“ (vgl. Anhang). BzStR’in Otto erklärt zu Punkt 2, da Führungsstellen nach wie vor von mehr Männern als Frauen besetzt würden, könnte die genannte gezielte Personalentwicklung so betrieben werden, dass von den Amtleitern stärker geprüft wird, wo sie bei einzelnen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Kapazitäten sehen, aufgrund derer sie gefördert werden können. Bei gleicher Qualifizierung eines Bewerbers und einer Bewerberin würde nicht automatisch der Frau der Vorzug gegeben, sondern geprüft, welches Geschlecht in der Abteilung über- bzw. unterrepräsentiert ist. Im Kita-Bereich würde so z.B. einem Mann der Vorzug gegeben, da Frauen dort überrepräsentiert sind. Zu Punkt 4 erklärt sie, die dort genannten unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern, Frauen und Kindern in der Stadtplanung könnte von der zuständigen Abteilung beispielsweise dadurch berücksichtigt werden, dass die geschlechtsspezifischen Angsträume, die diese Gruppen hätten, bei der Stadtplanung berücksichtigt werden.

Die SPD-Fraktion bittet um eine Erläuterung zu der in Punkt 6 genannten geschlechtsspezifischen Datenbank. Fr B  Frau Josten erklärt, da viele Daten im Gesundheitswesen nicht geschlechtsspezifisch ausgewiesen seien, stelle dieser Punkt eine Anregung dar, in einzelnen Bereichen zu prüfen, ob es vorteilhafter wäre, wenn einzelne Produkte geschlechtsspezifisch erfasst würden. BzStR’in Otto verweist in diesem Zusammenhang auf die Zeitschrift „Gesundheit im Südwesten von Berlin“, in deren letzter Ausgabe sich ein Artikel ausführlich mit geschlechtsspezifischen Unterschieden bei einzelnen Krankheiten befasst. Ebenfalls auf Bitten der SPD-Fraktion erläutert Fr B  Frau Josten, die unter Punkt 6 genannte „Förderung niedrigschwelliger, gesundheitsfördernder Angebote“ beziehe sich auf nicht krankenversicherte Personen. So hätten sich illegal in Berlin aufhaltende Frauen beispielsweise noch große Hürden bei einer Schwangerschafts- oder Krankheitsberatung zu überwinden.

Bezug nehmend auf die eingangs genannte und heute verteilte Erläuterung „Verfahren: Fachbezogene Genderanalyse (FGA)“ (siehe Anlage) äußert die CDU-Fraktion die Vermutung, dass sich das Amt derzeit zwischen den Spiegelstrichen 2 („Erarbeitung von Kriterien für geeignete Vorhaben, Festlegung von GM-Bereichen“) und 3 befindet („Festlegung von konkreten fachspezifischen Teilzielen für den Fachbereich, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Terminen“). Fr B  Frau Josten erklärt, das Amt sei eher bereits zwischen den Spiegelstrichen 3 und 4 („Erarbeitung von Maßnahmenplänen“). Allerdings seien die einzelnen Ämter hier unterschiedlich weit voran geschritten. Ein erster Bericht hierüber werde derzeit erstellt. Die Fraktion GRÜNE regt an, dass im Laufe des Jahres eine Abteilung über ihre Erfahrungen im Ausschuss berichten könnte.

Auf die Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt BzStR’in Otto, da es sich bei der Umsetzung der Ziele um einen langsamen Prozess handele, werde das Bezirksamt die BVV vermutlich im Jahresrhythmus über den Fortschritt unterrichten.

Auf Nachfrage der FDP-Fraktion erklärt BzStR’in Otto, das Bezirksamt habe sich zwar bei der Formulierung der Zielsetzungen an denen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf orientiert. Dennoch fülle es diese Zielsetzungen mit eigenen Inhalten aus und orientiere sich dabei durchaus auch an den – auch negativen - Erfahrungen anderer Bezirke. Die Steuerungsrunde gebe lediglich die Zielrichtung an, während die Abteilungen die konkreten Schritte zu Umsetzung entwickeln müssten.

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass es bei der Umsetzung der Zielsetzungen in den einzelnen Ämtern nicht nur jeweils eine Lösung gibt, sondern diese letztlich auch von der politischen Bewertung abhängt. Daher appelliert sie an das Bezirksamt, den Gleichstellungsausschuss an der konkreten Umsetzung der Zielsetzungen frühzeitig zu beteiligen. BzStR’in Otto erklärt, hierfür sei allenfalls der jeweilige Fachausschuss zuständig, bei den genannten Angsträumen also z.B. der Stadtplanungsausschuss. Die FDP-Fraktion erklärt, in solchen Fällen könnten der Gleichstellungs- und der Fachausschuss eine gemeinsame Sitzung durchführen.

Die Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass nun zunächst der angekündigte erste Bericht des Amtes abgewartet werden solle.

Abstimmungsergebnis:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (1050 KB)    
 
 

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