Auszug - Erläuterung zur Umsetzung der Gleichstellungspolitischen Ziele für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf - Frau Anke Otto / Stadträtin für Jugend, Schule und Umwelt
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Als
Diskussionsgrundlage für diesen Tagesordnungspunkt verteilt BzStR’in Otto
nochmals die vom Bezirksamt am 11.11.2008 beschlossenen
„Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen Steglitz-Zehlendorf“, da mit der
Einladung zur Sitzung versehentlich lediglich ein Entwurf hierfür versandt
worden war. Als ergänzende Erläuterung ist dem Dokument die Seite „Verfahren:
Fachbezogene Genderanalyse (FGA)“ beigefügt (vgl.
den Anhang zu diesem Protokoll). BzStR’in
Otto verweist auf ihre früheren Berichte, die sie dem Ausschuss zu dem Thema
gegeben hatte, und erklärt, Ausgangspunkt für die „Gleichstellungspolitischen
Ziele für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf“ sei die Vorgabe des Senats
gewesen, dass die Bezirke am Prozess der Gender-Politik teilnehmen und dass das
Gender Mainstreaming in den Bezirken verankert wird. In dieser Wahlperiode sei
dieses Ziel allerdings intensiver verfolgt worden als in der letzten. Im Januar
2008 habe das Bezirksamt die Einrichtung einer Steuerungsrunde beschlossen, die
von ihr geleitet wird und an der aus jeder Abteilung ein Amtsleiter teilnimmt.
Diese Runde stellt Überlegungen zu den weiteren Schritten an und unterbreitet
dem Bezirksamt entsprechende Vorschläge. Hinsichtlich der Vorgehensweise habe
die Steuerungsrunde es als sinnvoll erachtet, zunächst Ziele zu setzen, die
dann abgearbeitet und überprüft werden. Bei deren Entwicklung habe man sich auf
die bereits vorliegenden und vernünftig erscheinenden Ziele und Erfahrungen des
Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf gestützt. Am 11.11.2008 habe das Bezirksamt
dann die vorliegenden „Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen
Steglitz-Zehlendorf“ beschlossen. Innerhalb
des großen Rahmens dieser Ziele sollen jetzt die einzelnen Abteilungen ihre
eigenen konkreten gleichsetzungspolitischen Ziele definieren. Von den vom Land
Berlin vorgegebenen 56 Produkten, die unter genderpolitischen Gesichtspunkten
zu betrachten sind, soll jede Abteilung zwei auswählen und umsetzen. In diesem
Prozess wird das Amt von einer Beratungsfirma begleitet; die Mittel hierfür
werden von der Senatsverwaltung bereit gestellt. Ihre Mitarbeiter nehmen nicht
nur an den Sitzungen der Steuerungsgruppe teil, sondern beraten auch die
Abteilungen und Ämter. Dabei helfen sie auch, die Skepsis, die es dort
bisweilen noch gegenüber dem Thema gibt, anhand der Betrachtung konkreter Fälle
zu überwinden. Fr
B Frau Josten ergänzt, mit der im
letzten Jahr begonnenen Vorbereitung und Verabschiedung der
gleichstellungspolitischen Zielsetzungen sei ein guter Anfang gemacht worden;
ihre konkrete Umsetzung sei jedoch ein Prozess, der viele Jahre dauern werde.
Wenn letztlich auch alle Produkte der
Ämter daran ausgerichtet werden sollen, so habe jetzt jede Abteilung – wie von
BzStR’in Otto berichtet – in einem ersten Schritt mit der Auswahl und Prüfung
von zwei bis drei Pilotprodukten begonnen. Die Umsetzung erfolge in den
einzelnen Abteilungen allerdings unterschiedlich gut. Die Vertreterin der
Beratungsfirma sei zu den Leitungsrunden der Abteilungen eingeladen und habe
diese bei der Auswahl der Produkte beraten. Zu den bisher vier Treffen der
Steuerungsrunde seien im Übrigen auch Vertreter anderer Bezirksämter eingeladen
worden, da von ihnen wichtige Erfahrungen und Anregungen zu erhalten seien. Die
Ausschussvorsitzende erkundigt sich, wie viele der vom Senat vorgegebenen 56
Produkte von den Ämtern bereits aufgegriffen worden seien. Fr B Frau Josten erklärt, eine der sechs
Abteilungen des Bezirksamts, die Abt. Personal und Finanzen, habe mitgeteilt,
dass auf sie keines der 56 Produkte zutreffe. Da sich somit nur fünf Abteilungen
beteiligen, würden von diesen nunmehr insgesamt zehn Produkte bearbeitet.
Insgesamt sollen jedoch alle 56 Produkte gegendert werden, und man sei auf dem
Weg dorthin. Der Prozess der Umsetzung sei allerdings unterschiedlich stark
vorangeschritten. Nach Ansicht der Steuerungsrunde hätte das Produkt “Personalentwicklung“
so z.B. durchaus von der Abt. Personal und Finanzen aufgegriffen werden können.
Erfahrungen der Senatsverwaltung für Justiz hätten gezeigt, dass die Produkte
Personalentwicklung und Personalbeurteilung sehr gut gegendert werden können. Die
CDU-Fraktion bittet um eine Erläuterung der Punkte 2 und 4 der vom Bezirksamt
beschlossenen „Gleichstellungspolitischen Zielsetzungen“ (vgl. Anhang). BzStR’in Otto erklärt zu Punkt 2, da Führungsstellen
nach wie vor von mehr Männern als Frauen besetzt würden, könnte die genannte
gezielte Personalentwicklung so betrieben werden, dass von den Amtleitern
stärker geprüft wird, wo sie bei einzelnen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
Kapazitäten sehen, aufgrund derer sie gefördert werden können. Bei gleicher
Qualifizierung eines Bewerbers und einer Bewerberin würde nicht automatisch der
Frau der Vorzug gegeben, sondern geprüft, welches Geschlecht in der Abteilung
über- bzw. unterrepräsentiert ist. Im Kita-Bereich würde so z.B. einem Mann der
Vorzug gegeben, da Frauen dort überrepräsentiert sind. Zu Punkt 4 erklärt sie,
die dort genannten unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern, Frauen und
Kindern in der Stadtplanung könnte von der zuständigen Abteilung beispielsweise
dadurch berücksichtigt werden, dass die geschlechtsspezifischen Angsträume, die
diese Gruppen hätten, bei der Stadtplanung berücksichtigt werden. Die
SPD-Fraktion bittet um eine Erläuterung zu der in Punkt 6 genannten
geschlechtsspezifischen Datenbank. Fr B
Frau Josten erklärt, da viele Daten im Gesundheitswesen nicht
geschlechtsspezifisch ausgewiesen seien, stelle dieser Punkt eine Anregung dar,
in einzelnen Bereichen zu prüfen, ob es vorteilhafter wäre, wenn einzelne
Produkte geschlechtsspezifisch erfasst würden. BzStR’in Otto verweist in diesem
Zusammenhang auf die Zeitschrift „Gesundheit im Südwesten von Berlin“, in deren
letzter Ausgabe sich ein Artikel ausführlich mit geschlechtsspezifischen
Unterschieden bei einzelnen Krankheiten befasst. Ebenfalls auf Bitten der
SPD-Fraktion erläutert Fr B Frau
Josten, die unter Punkt 6 genannte „Förderung niedrigschwelliger,
gesundheitsfördernder Angebote“ beziehe sich auf nicht krankenversicherte
Personen. So hätten sich illegal in Berlin aufhaltende Frauen beispielsweise
noch große Hürden bei einer Schwangerschafts- oder Krankheitsberatung zu
überwinden. Bezug
nehmend auf die eingangs genannte und heute verteilte Erläuterung „Verfahren:
Fachbezogene Genderanalyse (FGA)“ (siehe
Anlage) äußert die CDU-Fraktion die Vermutung, dass sich das Amt derzeit
zwischen den Spiegelstrichen 2 („Erarbeitung von Kriterien für geeignete
Vorhaben, Festlegung von GM-Bereichen“) und 3 befindet („Festlegung von
konkreten fachspezifischen Teilzielen für den Fachbereich, Festlegung von
Verantwortlichkeiten und Terminen“). Fr B
Frau Josten erklärt, das Amt sei eher bereits zwischen den
Spiegelstrichen 3 und 4 („Erarbeitung von Maßnahmenplänen“). Allerdings seien
die einzelnen Ämter hier unterschiedlich weit voran geschritten. Ein erster
Bericht hierüber werde derzeit erstellt. Die Fraktion GRÜNE regt an, dass im
Laufe des Jahres eine Abteilung über ihre Erfahrungen im Ausschuss berichten
könnte. Auf
die Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt BzStR’in Otto, da es sich bei der
Umsetzung der Ziele um einen langsamen Prozess handele, werde das Bezirksamt
die BVV vermutlich im Jahresrhythmus über den Fortschritt unterrichten. Auf
Nachfrage der FDP-Fraktion erklärt BzStR’in Otto, das Bezirksamt habe sich zwar
bei der Formulierung der Zielsetzungen an denen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf
orientiert. Dennoch fülle es diese Zielsetzungen mit eigenen Inhalten aus und
orientiere sich dabei durchaus auch an den – auch negativen - Erfahrungen
anderer Bezirke. Die Steuerungsrunde gebe lediglich die Zielrichtung an,
während die Abteilungen die konkreten Schritte zu Umsetzung entwickeln müssten.
Die
FDP-Fraktion weist darauf hin, dass es bei der Umsetzung der Zielsetzungen in
den einzelnen Ämtern nicht nur jeweils eine Lösung gibt, sondern diese
letztlich auch von der politischen Bewertung abhängt. Daher appelliert sie an
das Bezirksamt, den Gleichstellungsausschuss an der konkreten Umsetzung der
Zielsetzungen frühzeitig zu beteiligen. BzStR’in Otto erklärt, hierfür sei
allenfalls der jeweilige Fachausschuss zuständig, bei den genannten Angsträumen
also z.B. der Stadtplanungsausschuss. Die FDP-Fraktion erklärt, in solchen
Fällen könnten der Gleichstellungs- und der Fachausschuss eine gemeinsame
Sitzung durchführen. Die
Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass nun
zunächst der angekündigte erste Bericht des Amtes abgewartet werden solle. Abstimmungsergebnis:
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