Auszug - Einwohnerfragestunde
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Frau
Ungnade bittet um den neuesten Sachstand zur Lärmsanierung. BzStR’in
Otto und Herr Dr. Ruck, Um L, verweisen auf die Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und zitieren aus der Vorlage zur
Kenntnisnahme zum BVV-Beschluss 347 vom 24.06.2008. Die schalltechnische
Untersuchung vom 11. Juli 2008, die dem Umweltamt seit dem 29.12.2008 vorliegt,
kommt zu dem Ergebnis, dass an 25 Gebäuden die Lärmsanierungsgrenzwerte
überschritten sind. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wand) werden vom Gutachter aus
Kostengründen nicht empfohlen, passive Lärmschutzmaßnahmen (neue Fenster)
könnten dagegen vom Straßenbaulastträger bis zu 75 % der Aufwendungen erstattet
werden. Da
das Bezirksamt hier nur „Briefträgerfunktion“ übernehmen könne, wird den
Fragestellern empfohlen, sich direkt an den Senat und Bundestagsabgeordneten zu
wenden. |
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