Herr K.
als angemeldeter Bürger fragt, ob den Ausschussmitgliedern die aktuelle
bauliche Situation im Schweizer Viertel bekannt ist. Dies wird von allen
Fraktionen bejaht. Weiterhin fragt er, welche städtebaulichen Ziele aus Sicht
des Ausschusses für das neue Schweizer Viertel angestrebt sind. Herr Stäglin
teilt mit, dass seinerzeit der Baustadtrat Kopp die BVV davon überzeugt habe,
dass kein qualifizierter Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden solle,
sondern die bezirklichen Ziele vielmehr auf Grundlage des Baunutzungsplans
(BNP) und der Fluchtlinienpläne mit entsprechenden Verträgen (Rahmenvertrag, Durchführungsvertrag)
erreicht werden sollen. Dies sei ein anderes Prozedere als das Aufstellen eines
B-Plan, wo ein enger Rahmen gesetzt werde. Eine Bebauung sei hier bewusst
freier möglich. Die existierenden Bauten entsprächen geltendem Planungsrecht. Da
kein B-Plan existiere, erfolge der Bau auch meistens verfahrensfrei. Daher
bestünden keine bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten, gegen die von Herrn K.
beschriebene Situation vorzugehen. Die Churer Straße war von Anfang an eine
Privatstraße. Sollte es Möglichkeiten geben, Einfluss zu nehmen, dann seien
diese privatrechtlicher Natur.