Auszug - Situation der Schulreinigung
BV Krohm
berichtet, dass die Reinigung der Schulräume seitens der Schulleitungen beklagt
wird. Sie erkundigt sich beim Bezirksamt, ob Änderungen vorgenommen werden
können bzw. wann neue Verträge vereinbart werden. BzStR’in
Otto erklärt, dass die Anforderung an eine vertragsgemäße Schulreinigung sich
nach der DIN-Norm Nr. 77400 richten. Es besteht keine Möglichkeit auf die
DIN-Vorschriften kostenlos Zugriff zu nehmen. Frau Otto sagt zu diesen
Sachverhalt noch einmal zu prüfen. Zur
Vereinbarung neuer Verträge ab 01.07.2009 wurde den Schulen im Juli 2008 das
anstehende Ausschreibungsverfahren mitgeteilt. Das
Schulamt setzt sich mit der Firma in Verbindung, wenn konkrete Beanstandungen
seitens der Schulen vorliegen. |
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