Auszug - Mehr Kapazitäten für das Arndt-Gymnasium
BzStR
Stäglin erklärt, das Schulamt als Bedarfsträger müsse seine Wünsche bezüglich
einer Kapazitätserweiterung des Arndt-Gymnasiums äußern. Allerdings bezweifelt
er, dass sich diese durch eine Veräußerung des Grundstücks der
Hausmeisterwohnung finanzieren lässt, da die Senatsfinanzverwaltung deutlich
gemacht habe, dass sie entsprechende Kompensationsgeschäfte nicht mehr zulassen
werde. Bei einem Verkauf der Villa sei allenfalls eine etwas höhere
Erlösbeteiligung denkbar, mit der sich ein Neubau aber nicht finanzieren lasse.
Die
CDU-Fraktion bittet, dass das Bauamt bei der Prüfung die folgenden vier
Kostenabschätzungspunkte berücksichtigen und untereinander vergleichen möge:
Die Kosten für den Umbau der Hausmeisterwohnung; mögliche Erweiterungen der
vorhandenen Anbauten; kompletter Neubau, sowie die vom Stadtrat genannte
Veräußerung des Grundstücks in den Liegenschaftsfonds und die Verwendung des
Erlöses für einen Neubau. Der Stadtrat weist darauf hin, dass eine solche
Kostenabschätzung nur in Zusammenarbeit mit dem Schulamt erfolgen könne. Der
Ausschuss beschließt, in der vorliegenden Beschlussempfehlung des ebenfalls
mitberatenden Schulausschusses vom 30.09.2008 das Wort „insbesondere“ durch die
Wörter „unter anderem“ zu ersetzen. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der
geänderten Fassung des Schulausschusses einschließlich der genannten Ersetzung
mit 12 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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