Auszug - Aktueller Sachstand zum Kinderschutz (neues Berliner Gesetz zum Schutz und Wohle des Kindes)  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Bezirksstadträtin Loth berichtet von der Kooperationsvereinbarung zum Kinder¬schutz, die mit Frau Otto geschlossen wurde

Bezirksstadträtin Loth berichtet von der Kooperationsvereinbarung zum Kinder­schutz, die mit Frau Otto geschlossen wurde. Die Vereinbarung ist dem Protokoll bei­gefügt.

Herr Dr. Beyer berichtet über den Referentenentwurf für ein Gesetz über Maßnah­men zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutz-Gesetz) und stellt in diesem Zusammenhang dar, wie die Verordnung über die Untersuchungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Kindertages-Einrichtungen des Landes Berlin und die AV-Kinderschutz in diese neue rechtliche Regelung integriert werden sollen.

 

Fragen:

BV Dr. Kottusch Geiseler vergewissert sich, wie das Verfahren laufen soll und mel­det datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des Verfahrens an und zweifelt an der Sinnhaftigkeit einer zentralen Stelle. Herr Dr. Beyer erläutert anhand des Zeitrah­mens für die einzelnen Früherkennungsuntersuchungen (U4 im 3. bis 4. Lebensmo­nat, U9 im 60. bis 64. Lebensmonat), warum die notwendigen Maßnahmen nicht aus­schließlich in den Kitas durchgeführt werden können und gibt unter Bezugnahme auf den Referentenentwurf Hinweise zur Datenschutzproblematik.

 

BV Lehmann-Brauns merkt an, dass eine zentrale Erfassung sinnvoll ist und fragt nach der bezirklichen Meinung bezüglich der Durchführung von Hausbesuchen, wenn Früherkennungsuntersuchungen nicht in dem vorgegebenen Zeitrahmen

BV Lehmann-Brauns merkt an, dass eine zentrale Erfassung sinnvoll ist und fragt nach der bezirklichen Meinung bezüglich der Durchführung von Hausbesuchen, wenn Früherkennungsuntersuchungen nicht in dem vorgegebenen Zeitrahmen durchgeführt werden. Dr. Beyer berichtet, dass in allen bisher vorliegenden bezirkli­chen Stellungnahmen zum Referentenentwurf die Forderung erhoben wird, Hausbe­suche generell dezentral zu organisieren. In diesem Zusammenhang sei von den be­zirklichen Fachvertretern daraufhin gewiesen worden, dass wie in der AV-Kinder­schutz dem Kinder-und Jugendgesundheitsdienst auch die Aufgabe, Hausbesuche auf der Grundlage des Kinderschutzgesetzes durchzuführen, zugewiesen werden müsste.

 

 
 

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