Herr Stäglin verweist nochmals auf die
Chronologie des Vorhabens und teilt mit, dass er in der 29. Woche einen Termin
mit der Bürgerinitiative hat. Er bat weiterhin um inhaltliche Vorschläge, da
die Fraktionen den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung nicht gefolgt sind.
Auf Nachfrage der Fraktion der Grünen erklärt Herr Stäglin, dass ohne die BVV
keine Lösung der Problematik geben wird, daher ergeben sich zunächst keine
verwaltungsjuristischen Möglichkeiten.
Es gäbe aber eine hypothetische Möglichkeit,
dass der Senat das Verfahren an sich zieht. Dies sollte jedoch durch
bezirkliches Handeln verhindert werden. Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass es
nicht Aufgabe der Fraktionen sei, Vorschläge zu unterbreiten. Vielmehr sei seit
Längerem klar, dass das Hauptproblem der Fahrradverkehr im Blanckertzweg sei.
Herr Stäglin verweist auf die dem Ausschuss und der BVV zur Kenntnis gebrachten
Vorlagen, in denen die Fragestellungen zum Thema Fahrradverkehr und Tunnel
bereits beantwortet wurden und teilt mit, dass es keine Rückmeldungen gab, so
dass die Verwaltung auch davon ausgehen konnte, dass die entsprechende Vorlage
Grundlage des Verwaltungshandelns sein konnte. Dass dies offensichtlich ein
Irrtum war, ist bedauerlich, insbesondere im Hinblick darauf, dass über die
bereits beantworteten Themen hinaus keine weiteren inhaltlichen Vorgaben unter
anderem in Bezug auf Alternativen zum Fahrradverkehr und dem AWO-Haus gemacht
wurden. Die CDU-Fraktion stellt heraus, dass eine Führung des Fahrradverkehrs
über die verlängerte Hildburghauser Straße zur Osdorfer Straße die ideale
Lösung wäre und somit der Fahrradverkehr im Blanckertzweg verhindert werden
würde. TG L, Herr Müller-Ettler, ergänzt die Ausführungen des Bezirksstadtrats
und weist auf die dem Ausschuss bereits mehrfach bekannt gemachte Tatsache hin,
dass auf Straßen mit einer entsprechenden Verkehrsdichte Radverkehrsanlagen
einzurichten sind. Er erklärt erneut, dass man den Fahrradverkehr auf dem
Blanckertzweg nicht verhindern kann und verweist in diesem Zusammenhang auch
auf die Anwohner der in den Blanckertzweg einmündenden Straßen (Blochmannstraße
und Gerberpfad). Die SPD-Fraktion nimmt Bezug auf das dem Ausschuss vorliegende
Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und erklärt, dass der Vorschlag
der CDU seitens der Verwaltung nicht umsetzungsfähig sei. Die CDU-Fraktion
erklärt daraufhin, dass es sinnvoller sei, über einen Antrag gar nicht
abzustimmen als über einen Antrag, den man gar nicht will. Sie erklärt, dass
das Bezirksamt nicht auf die Variante Osdorfer Straße eingegangen sei. Herr
Stäglin erwidert, dass unabhängig von der Wegführung die Straße die Straße
entsprechende Verkehrslasten des PKW- und LKW-Verkehrs aufnehmen können muss
und daher der Ausbau dringend geboten ist. Die FDP-Fraktion erklärt, dass sie
die Diskussion für nicht zielführend hält, da es im Grunde um das
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) geht. Die SPD-Fraktion stellt heraus, dass
man die sachlichen Gegebenheiten erkennen müsse und daher Radwege und
Parkbuchten berücksichtigt werden müssen. Bürger werden trotz der klaren
Rechtslage instrumentalisiert. Dies unterstreicht Herr Stäglin und erklärt, das
Bezirksamt sei auf bisherige Einwände eingegangen. Auf Nachfrage der Fraktion
der Grünen erklärt Herr Stäglin, dass der Gehweg für den Fahrradverkehr
freigegeben werden müsste, wenn keine Radverkehrsanlagen gebaut werden würden.
Ob dies seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zugelassen werden würde,
sei offen. Die CDU-Fraktion wiederholt ihre Argumentation aus der 21. Sitzung
des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz. Herr Stäglin stellt heraus,
dass es weiterhin keine inhaltlichen Einwände seitens der ablehnenden
Fraktionen gäbe, sondern lediglich Verwaltungsfragen. Er stellt heraus, dass
die Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen alle Eigentümer angeschrieben
hat. Falls Eigentümer fehlen sollten, wird die Bürgerinitiative sicherlich die
Namen, die noch fehlen, nachliefern. Auf Nachfrage der Fraktion der Grünen
erklärt Herr Stäglin, dass die von den Bezirken seit längerem geforderten
Ausführungsvorschriften zum StrABG bis Ende 2008 verabschiedet werden soll. Da
das Gesetz jedoch zur Zeit ohne AV anzuwenden ist, kann darüber nicht
diskutiert werden. Aufgrund des weiterhin fehlenden Konsenses schließt der Vorsitzende
den Tagesordnungspunkt.