Auszug - Genehmigung des Protokolls  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Karnetzki merkt an, dass das versandte Protokoll nicht die Endfassung ist, da er als stellvertretender Vorsitzender das Protokoll nicht freigegeben hat

Herr Karnetzki merkt an, dass das versandte Protokoll nicht die Endfassung ist, da er als stellvertretender Vorsitzender das Protokoll nicht freigegeben hat. Folgende Protokolländerungen sind zu berücksichtigen:

 

JHA-Protokoll 24.6.2008

 

Änderungen /Ergänzungen:

 

  1. Seite 4; TOP 8

 

a) Ergänzung nach Satz 3:

 

“Kritische Anmerkungen von Mitgliedern des Ausschusses beziehen sich u.a. auf die Fragen, in welcher Weise der JHA in den Entscheidungsprozess einbezogen wird und ob die Transparenz der Entscheidungsfindung genügend gesichert ist, den Gefahren eines “Closed Shops” im ausreichenden Maße vorgebeugt ist.”

 

b) Ergänzung nach dem letzten Satz:

 

“Die Mitglieder des JHA werden gebeten, bis dahin konkrete Vorschläge vorzubereiten.”

 

  1. Seite 4f; TOP 7.1

 

a) Im ersten Satz wird geändert: “Der Vorsitzende erteilt” statt “Die Mitglieder des JHA erteilen”.

 

b) Der letzte Satz auf der Seite 4 wird wie folgt gefasst: “Es wird vermutet, dass der Bedarf für Jugendberufshilfe zu wenig Berücksichtigung findet.” (Streichung des Wortes “dort”)

 

c) Seite 4 f, Der Satz “Über diesbezügliche Hintergründe können  nur spekuliert werden.” wird gestrichen.

 

d) Der letzte Satz unter TOP 7.2 wird wie folgt gefasst: “Dieser Antrag wurde auf die nächste JHA-Sitzung vertagt, um ihn bis dahin ggf. im Zusammenhang mit der Drs. 702/III (TOP 7.3) noch einmal überarbeiten zu können.”

 

  1. Seite 5; TOP 7.2

 

Anfügung des Satzes: “Frau Markl-Vieto sagt zu, dass sie dem Ausschuss eine überarbeitete Fassung vorlegen wird, wobei Frau Krohm darum bittet, dies nicht nur als Tischvorlage zu tun.”

 

 

Die Protokollgenehmigung kann daher in der nächsten Sitzung erfolgen.

 

 
 

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