Auszug - Verfahren im Integrationsbereich Kita
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Frau
Kindler verteilt dazu Auszüge aus der Handreichung der Senatsverwaltung
Bildung, Wissenschaft und Forschung und teilt mit, dass das Jugendamt Steglitz
ein eigenes Verfahren zur Beantragung eines Integrationszuschlages in Anwendung
bringe. Dieses Verfahren sei sehr viel aufwendiger und würde den Eltern den
Zugang erschweren. Sie stellt den Verfahrensweg an einem Beispiel vor. Sie
berichtet, dass sie und andere Kita-Träger in dieser Angelegenheit sich an Frau
Otto gewandt haben und mit Frau Biermann dazu auch ein Gespräch stattgefunden
hat. Frau
Franken berichtet, dass sie ebenfalls der Auffassung sei, dass das vom
Jugendamt Steglitz-Zehlendorf durchgeführte Verfahren zu aufwändig sei und von
der Antragstellung bis zur Bewilligung viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen
würde. Die vom Jugendamt beabsichtigte stärkere Einbindung in den Prozess sei
begrüßenswert, dürfe aber den Erfolg nicht durch einen höheren
Verwaltungsaufwand beeinträchtigen. Frau Hübner fragt nach, weshalb das
Jugendamt in Abläufe eingreift, die vorher funktionierten. Sie befürchtet, dass
Eltern den Antragsweg als beschwerlich erfahren und dann von der Beantragung
zurücktreten. Für die Kinder wäre dann gar nichts erreicht. Frau
Biermann erläutert ausführlich die Änderung im Verfahren[5]
nach Einführung des Kita-Gutscheines. Sie sieht nicht, dass das Verfahren im
Jugendamt Steglitz-Zehlendorf zu Verschlechterung für die Betreuung der Kinder
führt. Es wurde deutlich gemacht, dass die Handreichung des Landes Berlin kein
Gesetz sei und das Verfahren des
Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf eine Erweiterung hinsichtlich der
Sozialraumorientierung erfahren und den Vernetzungsstrategien dienen soll. Auch
eine inhaltliche Verbesserung in Bezug auf frühe Hilfen wäre damit zu
erreichen. Frau Otto
weist darauf hin, dass es von Interesse ist, so früh wie möglich festzustellen,
ob eine Hilfe benötigt, bzw. Unterstützung angeboten werden kann. Da die
Kontroversen nicht aufzulösen sind, bietet Frau Otto den Trägervertretungen ein
Gespräch an. Über das Ergebnis wird in den nächsten JHA-Sitzung berichtet. [5] Verfahren zur Feststellung eines erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe gem. § 6 Abs. 2 KitaFöG und § 4 Abs. 7 VOKitaFöG |
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