Auszug - Verfahren im Integrationsbereich Kita  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Am Eichgarten 14, 12167 Berlin
Ort: Haus der Jugend Albert Schweizer
 
Wortprotokoll

Frau Kindler verteilt dazu Auszüge aus der Handreichung der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung und teilt mit

Frau Kindler verteilt dazu Auszüge aus der Handreichung der Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung und teilt mit, dass das Jugendamt Steglitz ein eigenes Verfahren zur Beantragung eines Integrationszuschlages in Anwendung bringe. Dieses Verfahren sei sehr viel aufwendiger und würde den Eltern den Zugang erschweren. Sie stellt den Verfahrensweg an einem Beispiel vor. Sie berichtet, dass sie und andere Kita-Träger in dieser Angelegenheit sich an Frau Otto gewandt haben und mit Frau Biermann dazu auch ein Gespräch stattgefunden hat.

Frau Franken berichtet, dass sie ebenfalls der Auffassung sei, dass das vom Jugendamt Steglitz-Zehlendorf durchgeführte Verfahren zu aufwändig sei und von der Antragstellung bis zur Bewilligung viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die vom Jugendamt beabsichtigte stärkere Einbindung in den Prozess sei begrüßenswert, dürfe aber den Erfolg nicht durch einen höheren Verwaltungsaufwand beeinträchtigen. Frau Hübner fragt nach, weshalb das Jugendamt in Abläufe eingreift, die vorher funktionierten. Sie befürchtet, dass Eltern den Antragsweg als beschwerlich erfahren und dann von der Beantragung zurücktreten. Für die Kinder wäre dann gar nichts erreicht.

Frau Biermann erläutert ausführlich die Änderung im Verfahren[5] nach Einführung des Kita-Gutscheines. Sie sieht nicht, dass das Verfahren im Jugendamt Steglitz-Zehlendorf zu Verschlechterung für die Betreuung der Kinder führt. Es wurde deutlich gemacht, dass die Handreichung des Landes Berlin kein Gesetz sei  und das Verfahren des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf eine Erweiterung hinsichtlich der Sozialraumorientierung erfahren und den Vernetzungsstrategien dienen soll. Auch eine inhaltliche Verbesserung in Bezug auf frühe Hilfen wäre damit zu erreichen. 

Frau Otto weist darauf hin, dass es von Interesse ist, so früh wie möglich festzustellen, ob eine Hilfe benötigt, bzw. Unterstützung angeboten werden kann.

Da die Kontroversen nicht aufzulösen sind, bietet Frau Otto den Trägervertretungen ein Gespräch an. Über das Ergebnis wird in den nächsten JHA-Sitzung berichtet.



[5]  Verfahren zur Feststellung eines erhöhten Bedarfs an sozialpädagogischer Hilfe gem. § 6 Abs. 2 KitaFöG und § 4 Abs. 7 VOKitaFöG

 
 

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