Auszug - Einführung des kommunalen Wahlrechts für legal in der Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern / Unterstützung der Kampagne der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen MigrantInnenvertretungen (LAGA) in Nordrhein-Westfalen
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Die
Fraktion GRÜNE erläutert ausführlich die Änderungen, die von ihr im Text ihres
Antrags vorgenommen wurden. Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass es im
Zusammenhang mit dem Antrag noch eine Reihe von Unstimmigkeiten und Fragen gibt
(Ist aktives oder passives Wahlrecht gemeint? Kann kommunales Wahlrecht ein
Mittel zur Integration sein?), so dass sie gegen jegliche Version des Antrags
sei. Zudem laufe auf Bundesebene ein Prüfauftrag zu dem Thema, dessen
Ergebnisse angewartet werden sollten. Auch gebe es zwei Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechtes einer
Grundgesetzänderung bedarf. Aus verfassungsrechtlichen Bedenken halte sie den
Antrag daher für bedenklich. Die SPD-Fraktion erklärt, hier solle nicht das
Grundgesetz geändert, sondern nur eine bestimmte Initiative unterstützt werden.
Die FDP-Fraktion erklärt, der Hintergrund des Antrags sei die Überlegung, wie
man die Integration von Immigranten zwischen dem Zeitpunkt befördern könne, an
dem sie nach Deutschland kommen, und dem Zeitpunkt, an dem sie die deutsche
Staatsbürgerschaft erwerben können. Hier könne das kommunale Wahlrecht durchaus
viel bewirken. Die
SPD-Fraktion beantragt, über den Antrag der Fraktion GRÜNE in der geänderten
Fassung abzustimmen. Den meisten Mitgliedern der CDU-Fraktion liegt dieser per
Email versandte Änderungsantrag allerdings nicht vor, sondern nur der mit der
Einladung versandte Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Der Änderungsantrag der
Fraktion GRÜNE wird nochmals zur Kenntnis aller Ausschussmitglieder verteilt.
Er lautet: Neuer
Betreff: Einführung des kommunalen Wahlrechts für legal in der
Bundesrepublik Deutschland lebende Menschen aus Nicht-EU-Ländern Die
BVV möge beschließen:
Begründung: Bei
einer Abstimmung wird der Antrag in dieser geänderten Fassung mit sieben
Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen. |
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