Auszug - Sanktionen des Jobcenters / Sozialamtes
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Frau
Markl-Vieto begründete den Antrag. Es kam zu Meinungsäußerungen dahingehend,
inwieweit Informationsweitergaben unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
überhaupt möglich sei. Es wurde außerdem bezweifelt, ob die Mitarbeiter/innen
des Jobcenters aufgrund der ihnen bekannten Fakten zu einer Bewertung der
Sachlage kommen könnten. Es wurde dargestellt, dass die Intension der
Hartz-Gesetze vorsehen würden, dass Sanktionen vorzunehmen sind, wenn die
Mitarbeit der Betroffenen nicht ausreichend sei. Dass dann von den Kürzungen der Einkünfte für im
Haushalt lebende Kinder bedeutsam würden, wäre dann in Kauf zu nehmen. Die im
SGB VIII verankerten Grundsätze betreffend das Wohl des Kindes würden dadurch
konterkarriert. Vorschläge wurde unterbreitet, im Antragstext zu
berücksichtigen, dass Kinder erst gar nicht in Not geraten können. Zielsetzung
müsse sein, einen Mechanismus zu finden, das Jugendamt einzuschalten, bevor
Sanktionen in Kraft gesetzt würden. Frau
Biermann teilt mit, dass noch für diesen Monat ein Gespräch der Dezernentin mit
dem Leiter des Jobcenters anberaumt sei und sie diese Thematik dort einbringen
würde. Da die einbringende Fraktion B‘90/Die Grünen die Komplexität des
Antrages erkennt, bittet Frau Markl-Vieto den Antrag in die nächste Sitzung zu
vertagen. |
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