Auszug - Sanktionen des Jobcenters / Sozialamtes  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 27.05.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
0678/III Sanktionen des Jobcenters
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:509
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Veraguth, Rudnick 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Markl-Vieto begründete den Antrag

Frau Markl-Vieto begründete den Antrag. Es kam zu Meinungsäußerungen dahingehend, inwieweit Informationsweitergaben unter Berücksichtigung des Datenschutzes. überhaupt möglich sei. Es wurde außerdem bezweifelt, ob die Mitarbeiter/innen des Jobcenters aufgrund der ihnen bekannten Fakten zu einer Bewertung der Sachlage kommen könnten. Es wurde dargestellt, dass die Intension der Hartz-Gesetze vorsehen würden, dass Sanktionen vorzunehmen sind, wenn die Mitarbeit der Betroffenen nicht ausreichend sei. Dass dann von  den Kürzungen der Einkünfte für im Haushalt lebende Kinder bedeutsam würden, wäre dann in Kauf zu nehmen. Die im SGB VIII verankerten Grundsätze betreffend das Wohl des Kindes würden dadurch konterkarriert. Vorschläge wurde unterbreitet, im Antragstext zu berücksichtigen, dass Kinder erst gar nicht in Not geraten können. Zielsetzung müsse sein, einen Mechanismus zu finden, das Jugendamt einzuschalten, bevor Sanktionen in Kraft gesetzt würden.

Frau Biermann teilt mit, dass noch für diesen Monat ein Gespräch der Dezernentin mit dem Leiter des Jobcenters anberaumt sei und sie diese Thematik dort einbringen würde. Da die einbringende Fraktion B‘90/Die Grünen die Komplexität des Antrages erkennt, bittet Frau Markl-Vieto den Antrag in die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 
 

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