Auszug - Feststellung gem. § 25 (1) BezVG
Entsprechend der von BVVorsteher Rögner-Francke eingangs
genannten Vorgehensweise (vgl. TOP 2, Punkt 5) stellt die BVV einstimmig
fest, dass das Amt der genannten Person durch Verlegung des Wohnsitzes in ein
Gebiet außerhalb Berlins mit sofortiger Wirkung als beendet anzusehen ist. |
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