Auszug - Neue Bestimmungen der Integrationskursverordnung Referentin: Frau Gabriele Schwarz, Leiterin der VHS Steglitz-Zehlendorf  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 27.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Das Amt erläutert, dass die Integrationskursverordnung (IntV) Bestandteil des neuen Zuwanderergesetztes sei und die Gestaltung

VHS 15  Frau Laude-Kennert erläutert, dass die Integrationskursverordnung (IntV) Bestandteil des neuen Zuwanderungs­gesetzes sei und die Gestaltung der Deutschkurse mit entsprechenden Veränderungen regelt. Folgende Veränderungen gebe es:

-        Erweiterung der Zielgruppe
Bislang galt das Gesetz für sog. Bestandsausländer, neu Zugewanderte, Bürger der europ. Union und Spätaussiedler. Neu hinzugekommen seien die langjährig Geduldeten und deutsche Staatsangehörige, die nicht ausreichend Deutsch sprechen.

-        Erhöhung der Stundenzahl (600, 900 oder 1.200 Stunden)

-        Neue Kurstypen (Alphabetisierungskurse (bis zu 1.200 Std.), Förderkurse, Kurse für Frauen, Kurse für Jugendliche (bis 27 Jahren)); Umfang: 900 Stunden

-        Veränderung des Orientierungskurses; von 30 Std. auf 45 Std.
Vermittelung von Kenntnissen über das politische System, Kultur und Geschichte.
Auch Teilnehmer der Alphabetisierungskurse sollen an Orientierungskursen teilnehmen, was eine hohe Verantwortung an die Kursleiter bedeute.

-        Einführung eines bundeseinheitlichen Tests der Orientierungskurse
Dies bedeute, dass allen Absolventen die gleichen Fragen gestellt werden. Dies sei aus ihrer Sicht nicht sinnvoll, da in jedem Bundesland andere Bestimmungen gelten. Zu diesem Test gehöre auch ein skalierter Sprachtest, der Auswirkungen auf die Niederlassungs- und Einbürgerungsanträge haben könne.

-        Neuregelung der Trägerzulassung
Die VHS sei noch als Träger bis Ende 2008 zugelassen, danach müsse sie sich neu bewerben. Träger müssen bestimmte Zertifizierungen nachweisen, u. a. Nachweis über die Zusammenarbeit mit Migrationerstberatungsstellen, Jugendmigrationsdiensten und Job-Centern. Eine solche Sozialarbeitertätigkeit der Migrationerstberatung gebe es im Bezirk nicht und sei auch für die Kursleiter der VHS nicht leistbar. Auch die Zusammenarbeit mit dem Job-Center sei noch nicht ausreichend zustande gekommen.

-        Verpflichtende Einstufungen
Die Menschen müssen einen Test durchführen, bevor sie in einen Sprachkurs aufgenommen werden. Der Test sei viel aufwendiger und umfangreicher geworden. Durch die erhöhte Stundenzahl, sei auch der Finanzbedarf, durch Honorare, erhöht worden.

Es gebe einen stetigen Zuwachs an Teilnehmern; bereits jetzt gebe es 150% mehr Teilnehmer als 2005. 95% der Teilnehmer komme tatsächlich aus dem Bezirk. Sie gehe davon aus, dass die Teilnehmerzahl auch weiterhin wachsen werde, da auch die Job-Center die Menschen verpflichten können, einen Deutschkurs zu besuchen.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt VHS 15  Frau Laude-Kennert, dass es vom Bundesamt ein höheres Entgelt gebe. Bislang wurden 2,05 € für eine Unterrichtseinheit gezahlt, künftig werden 2,35 € gezahlt. Die Kosten könnten jedoch nicht gedeckt werden und stehen in keinem Verhältnis zu den Mehrstunden, die die Menschen erhalten. Dennoch konnte das Amt 2007 60% der Honorarkosten erwirtschaften. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit dem Job-Center erläutert sie, dass das Amt sehr an einer Zusammenarbeit interessiert sei, dennoch sei die Kommunikation untereinander sehr schwierig. Die Job-Center können Menschen verpflichten, an Sprachkursen teilzunehmen. Sollten die Menschen an diesen Kursen nicht teilnehmen, erhalten sie Abzüge. Problematisch sei jedoch, dass die Job-Center auch Kurse bezahlen können, wenn sie keine Stunden mehr zur Verfügung haben. Nicht nur die Kommunikation zwischen dem Bezirksamt und dem Job-Center, sondern auch die Kommunikation innerhalb des Job-Centers funktioniere nicht. Hinsichtlich des B1-Niveaus erläutert VHS 15  Frau Laude Kennert, dass die Personen, die diesen Kurs abgeschlossen haben, in der Lage sein müssten ein einfaches Formular ausfüllen zu können. Dennoch erreichen viele nicht den Abschluss dieses Kurses, da oftmals persönliche Probleme im Vordergrund stehen und vielen das Lernen nicht so einfach fällt; somit das allgemeine Niveau des Kurses sinke.

 

Auf die Frage von FrB  Frau Josten erklärt VHS 15  Frau Laude-Kennert, dass es im Haus eine kostenlose Kinderbetreuung gebe, die von den Eltern genutzt werden könne.

 

VHS 15  Frau Laude-Kennert erläutert auf Nachfrage der FDP-Fraktion, dass alle zehn Wochen neue Kurse beginnen und es insgesamt vier Kursphasen im Jahr gebe; daher sei eine Wartezeit im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Je nach Nachfrage und räumlichen Möglichkeiten werden zusätzliche Kurse eingerichtet. In Einzelfällen verweise das Amt auch auf andere Volkshochschulen.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärt VHS 15  Frau Laude-Kennert, welche Kriterien eine Migrationerstberatungsstelle erfüllen müsse. Unterstützt bzw. getragen werde diese Erstberatung von der AWO oder Caritas, die auch die Finanzierung übernehmen. Auch sei nicht klar, ob es interessierte Träger im Bezirk gebe.

Die FDP-Fraktion bittet, eine Übersicht über das derzeit aktuelle Kursangebot zu Protokoll zu geben. Auch wäre eine Übersicht über Gewichtung der Nachfrage sehr interessant. VHS 15  Frau Laude-Kennert sagt zu, eine solche Übersicht nachzureichen.

 
 

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