Auszug - Bezirkliche psychiatrische Pflichtversorgung in Steglitz-Zehlendorf Teil II  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 6.9
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 31.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0544/III Bezirkliche psychiatrische Pflichtversorgung in Steglitz-Zehlendorf Teil II
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:435
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU- und GRÜNE-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:Wesser, Dr. Lehmann-Brauns, Markl-Vieto, Meyer-Kiehn 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStRin Loth

BzStRin Loth weist auf den zweiten Antrag hin, der Teil I der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung enthält. Dieser beinhalte, dass sie sich für eine Nichtkürzung der Transfermittel einsetze. Diesem Antrag sei sie bereits nachgekommen. Sie berichtet, dass es im Mai 2008 einen sog. Fachtag geben werde, der verdeutlicht, dass der Sozialindex, der für die gekürzte Weiterleitung der Transfermittel maßgebend war, bei diesen PEP-Mittel nicht maßgebend sei, da die psychischen Erkrankungen bei Menschen nichts mit dem Sozialindex zutun habe. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden auch Menschen aus anderen Bezirken behandelt. Sie habe bereits auf verschiedenen Wegen bei den zuständigen Stellen ein Umdenken angemahnt. Falls der Antrag eine Zustimmung finden sollte, hätte dies zur Folge, dass die Abteilung die Mittel aus den ohnehin wenigen Mitteln ausgleichen müsste. Weiterhin hätte dies zur Folge, dass auf Landesebene der Eindruck entstehen könnte, dass der Bezirk mit den Sozialindices einverstanden wäre und bei der Verteilung oder einer eventuellen weiteren Kürzung immer wieder „nachbuttern“ müsste. Sie betone ausdrücklich, dass sie diese Mittel nicht aus ihrem Haushalt ausgleichen könne. Sie weist darauf hin, dass diese Mittel nicht nur für die psychiatrische Versorgung der Menschen im Bezirk eingesetzt werden; die Abteilung habe in den letzten Jahren 98 T€ mehr als vom Land Berlin zugewiesen, aus eigenen bezirklichen Mitteln hinzugefügt. Sie bittet, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da ihr dadurch zum einen ihre Diskussionsgrundlage auf Landesebene entzogen werde würde und zum anderen, könne sie die Mittel nicht aus ihrem Bereich ausgleichen.

 

Das Amt ergänzt, dass sich der Antrag Teil I mit dem Sozialindices befasse. Steglitz-Zehlendorf habe ein Modellprogramm das bedeutet, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auch aus anderen Bezirken in die Einrichtung nach Lankwitz überwiesen werden. Dies führe dazu, dass sich Menschen aus allen Bezirken hier im Bezirk niederlassen können. Auch die nachgehenden Angebote z. B. Kontaktzentrum, werden von den Menschen wahrgenommen, so dass es immer mehr Menschen im Bezirk geben wird. Es sei wichtig, dass die Verteilung Fallbezogen und nicht nach Sozialindices erfolge. Daher müsse dem Antrag Teil I Vorrang gegeben werden, da der Antrag Teil II, so wie er zurzeit ausformuliert ist, mehr Schaden anrichte, als Nutzen. In diesem Antrag sei erläutert, dass die Mittel nach der bisherigen Senatvorlage verteilt werden solle, dies führe zu einer Summe, die bereits um 98 T€ reduziert worden sei. 1999 wurden diese Verteilungssummen festgelegt und seitdem immer um 98 T€ gekürzt, die der Bezirk seither aus anderen Bereichen zugefügt habe. Bisher erfolgte dies immer aus „Überschüssen“ aus dem Bereich Soziales. Seitdem der Bereich Soziales keine Mittel mehr zur Verfügung habe, ist ein Ausgleich nicht mehr möglich. Das Amt erklärt, dass der Senat eine Summe von 682 T€ zur Verfügung gestellt habe, der tatsächliche Bedarf der Träger liege jedoch bei 781 T €, so dass es schon immer eine Lücke gegeben habe, die jedoch bisher im Rahmen der Haushaltswirtschaft aufgefangen werden konnte. Auch ein Ausgleich aus der Plan- und Leitstelle Gesundheit 21 sei künftig nicht mehr möglich und finanziell nicht tragbar.

 

Die SPD-Fraktion erkundigt sich bei den antragstellenden Fraktionen, wie diese sich eine Finanzierung vorstellen. Diese Summe betrifft etwa den Umfang einer Personalstelle. Die Fraktion GRÜNE erläutert, dass die Deckung im Rahmen der Haushaltswirtschaft erfolgen solle, die die gesamte Abteilung zu erbringen habe. (Änderungen aus der 20. Sitzung vom 28.02.2008: Die Fraktion GRÜNE erläutert, dass der Einnahmetitel beim Ordnungsamt erhöht werden müsste.)

 

Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE erläutert das Amt, dass diese Mittel der Fortschreibung unterliegen und bei genauer Betrachtung der Haushaltsplanung 2008/2009 dazu führen, dass der Bereich Gesundheit 21 bisher eine „Gewinner-Einheit“ war. Durch die Festlegung der Summe ist der Überschuss für die Gewährung der Mittel benutzt worden. Dies führte dazu, dass der Bereich Gesundheit 21 zu einer „Verlierer-Einheit“ geworden ist und daher die Kürzung von 44 T€ nicht mehr aufbringen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt würde dies jedoch bedeuten, dass noch mal 44 T€ umverteilt werden müssten und diese zum Nachteil des Bezirks nicht aufgefangen werden könnten. Würde man dennoch nach den Sozialindices und der Summe, die zugewiesen wird, gehen, hätte man immer noch einen Verlust von 58 T€.

 

Die CDU-Fraktion gibt zu Bedenken, dass hier Leistungen für Nicht-Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger erbracht werden und hier die Bemühungen der Stadträtin auf Landesebene kontakariert würden. Diese Aspekte sollten in den Fraktionen noch einmal diskutiert werden. Sie kritisiert, dass die Senatsverwaltung die Kürzung der Summe nach Beschluss des Haushalts vorgenommen habe. Auf Nachfrage erklärt BzStRin Loth, dass es noch keine schriftliche Antwort der Senatsverwaltung gebe, dennoch habe diese ihre Unterstützung zugesagt. Sie weist darauf hin, dass es bisher noch keinen Senatsbeschluss, sondern nur eine Senatsvorlage gebe. Die CDU-Fraktion führt aus, dass BzStRin Loth versuchen solle, Möglichkeiten zu finden, um die Absenkung von 44 T€ aus ihrem Haushalt abzudecken. Sie weist auf die im Gesundheitsausschuss verteilte Zeitschrift „Gesundheit! Bewegen und Ernähren im Südwesten“ hin. Darin gebe es u. a. eine Anzeige des „Weg der Mitte“. Sie erkundigt sich, ob durch diese Anzeigen Einnahmen erzielt werden. Im Haushaltsplan gebe es im Kopfkapitel 3330 einen entsprechenden Ausgabetitel (531 01), es sei jedoch kein entsprechender Einnahmetitel aufgeführt. BzStRin Loth gehe davon aus, dass diese Anzeigen unentgeltlich aufgesetzt worden sind, könne die Frage aber nicht genau beantworten. Sie schlägt vor, diesen Antrag in den Fachausschuss für Gesundheit zu überweisen.

 

Der Ausschussvorsitzende hält fest, dass der Antrag an den Ältestenrat zurückgegeben wird, mit der Bitte den Antrag an den mitberatenden Gesundheitsausschuss zu überweisen. Federführend sollte weiterhin der Haushaltsausschuss sein.

 
 

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