Auszug - Bezirkliche psychiatrische Pflichtversorgung in Steglitz-Zehlendorf Teil II
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BzStRin Loth weist auf den zweiten Antrag hin, der Teil I
der bezirklichen psychiatrischen Pflichtversorgung enthält. Dieser beinhalte,
dass sie sich für eine Nichtkürzung der Transfermittel einsetze. Diesem Antrag
sei sie bereits nachgekommen. Sie berichtet, dass es im Mai 2008 einen sog.
Fachtag geben werde, der verdeutlicht, dass der Sozialindex, der für die
gekürzte Weiterleitung der Transfermittel maßgebend war, bei diesen PEP-Mittel
nicht maßgebend sei, da die psychischen Erkrankungen bei Menschen nichts mit
dem Sozialindex zutun habe. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden auch Menschen
aus anderen Bezirken behandelt. Sie habe bereits auf verschiedenen Wegen bei
den zuständigen Stellen ein Umdenken angemahnt. Falls der Antrag eine
Zustimmung finden sollte, hätte dies zur Folge, dass die Abteilung die Mittel
aus den ohnehin wenigen Mitteln ausgleichen müsste. Weiterhin hätte dies zur
Folge, dass auf Landesebene der Eindruck entstehen könnte, dass der Bezirk mit
den Sozialindices einverstanden wäre und bei der Verteilung oder einer
eventuellen weiteren Kürzung immer wieder „nachbuttern“ müsste. Sie betone
ausdrücklich, dass sie diese Mittel nicht aus ihrem Haushalt ausgleichen könne.
Sie weist darauf hin, dass diese Mittel nicht nur für die psychiatrische
Versorgung der Menschen im Bezirk eingesetzt werden; die Abteilung habe in den
letzten Jahren 98 T€ mehr als vom Land Berlin zugewiesen, aus eigenen bezirklichen
Mitteln hinzugefügt. Sie bittet, diesem Antrag nicht zuzustimmen, da ihr
dadurch zum einen ihre Diskussionsgrundlage auf Landesebene entzogen werde
würde und zum anderen, könne sie die Mittel nicht aus ihrem Bereich
ausgleichen. Das Amt ergänzt, dass sich der Antrag Teil I mit dem
Sozialindices befasse. Steglitz-Zehlendorf habe ein Modellprogramm das
bedeutet, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen auch aus anderen Bezirken
in die Einrichtung nach Lankwitz überwiesen werden. Dies führe dazu, dass sich
Menschen aus allen Bezirken hier im Bezirk niederlassen können. Auch die
nachgehenden Angebote z. B. Kontaktzentrum, werden von den Menschen
wahrgenommen, so dass es immer mehr Menschen im Bezirk geben wird. Es sei
wichtig, dass die Verteilung Fallbezogen und nicht nach Sozialindices erfolge.
Daher müsse dem Antrag Teil I Vorrang gegeben werden, da der Antrag Teil II, so
wie er zurzeit ausformuliert ist, mehr Schaden anrichte, als Nutzen. In diesem
Antrag sei erläutert, dass die Mittel nach der bisherigen Senatvorlage verteilt
werden solle, dies führe zu einer Summe, die bereits um 98 T€ reduziert worden
sei. 1999 wurden diese Verteilungssummen festgelegt und seitdem immer um 98 T€
gekürzt, die der Bezirk seither aus anderen Bereichen zugefügt habe. Bisher
erfolgte dies immer aus „Überschüssen“ aus dem Bereich Soziales. Seitdem der
Bereich Soziales keine Mittel mehr zur Verfügung habe, ist ein Ausgleich nicht
mehr möglich. Das Amt erklärt, dass der Senat eine Summe von 682 T€ zur
Verfügung gestellt habe, der tatsächliche Bedarf der Träger liege jedoch bei
781 T €, so dass es schon immer eine Lücke gegeben habe, die jedoch bisher im
Rahmen der Haushaltswirtschaft aufgefangen werden konnte. Auch ein Ausgleich
aus der Plan- und Leitstelle Gesundheit 21 sei künftig nicht mehr möglich und
finanziell nicht tragbar. Die SPD-Fraktion erkundigt sich bei den antragstellenden
Fraktionen, wie diese sich eine Finanzierung vorstellen. Diese Summe betrifft
etwa den Umfang einer Personalstelle. Die Fraktion GRÜNE erläutert, dass die
Deckung im Rahmen der Haushaltswirtschaft erfolgen solle, die die gesamte
Abteilung zu erbringen habe. (Änderungen aus der 20. Sitzung vom 28.02.2008:
Die Fraktion GRÜNE erläutert, dass der Einnahmetitel beim Ordnungsamt erhöht
werden müsste.) Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE erläutert das Amt, dass
diese Mittel der Fortschreibung unterliegen und bei genauer Betrachtung der
Haushaltsplanung 2008/2009 dazu führen, dass der Bereich Gesundheit 21 bisher
eine „Gewinner-Einheit“ war. Durch die Festlegung der Summe ist der Überschuss
für die Gewährung der Mittel benutzt worden. Dies führte dazu, dass der Bereich
Gesundheit 21 zu einer „Verlierer-Einheit“ geworden ist und daher die Kürzung
von 44 T€ nicht mehr aufbringen kann. Zum jetzigen Zeitpunkt würde dies jedoch
bedeuten, dass noch mal 44 T€ umverteilt werden müssten und diese zum Nachteil
des Bezirks nicht aufgefangen werden könnten. Würde man dennoch nach den
Sozialindices und der Summe, die zugewiesen wird, gehen, hätte man immer noch
einen Verlust von 58 T€. Die CDU-Fraktion gibt zu Bedenken, dass hier Leistungen für
Nicht-Steglitz-Zehlendorfer Bürgerinnen und Bürger erbracht werden und hier die
Bemühungen der Stadträtin auf Landesebene kontakariert würden. Diese Aspekte
sollten in den Fraktionen noch einmal diskutiert werden. Sie kritisiert, dass
die Senatsverwaltung die Kürzung der Summe nach Beschluss des Haushalts
vorgenommen habe. Auf Nachfrage erklärt BzStRin Loth, dass es noch keine
schriftliche Antwort der Senatsverwaltung gebe, dennoch habe diese ihre
Unterstützung zugesagt. Sie weist darauf hin, dass es bisher noch keinen
Senatsbeschluss, sondern nur eine Senatsvorlage gebe. Die CDU-Fraktion führt
aus, dass BzStRin Loth versuchen solle, Möglichkeiten zu finden, um die Absenkung
von 44 T€ aus ihrem Haushalt abzudecken. Sie weist auf die im
Gesundheitsausschuss verteilte Zeitschrift „Gesundheit! Bewegen und Ernähren im
Südwesten“ hin. Darin gebe es u. a. eine Anzeige des „Weg der Mitte“. Sie
erkundigt sich, ob durch diese Anzeigen Einnahmen erzielt werden. Im
Haushaltsplan gebe es im Kopfkapitel 3330 einen entsprechenden Ausgabetitel
(531 01), es sei jedoch kein entsprechender Einnahmetitel aufgeführt. BzStRin
Loth gehe davon aus, dass diese Anzeigen unentgeltlich aufgesetzt worden sind,
könne die Frage aber nicht genau beantworten. Sie schlägt vor, diesen Antrag in
den Fachausschuss für Gesundheit zu überweisen. Der Ausschussvorsitzende hält fest, dass der Antrag an den
Ältestenrat zurückgegeben wird, mit der Bitte den Antrag an den mitberatenden
Gesundheitsausschuss zu überweisen. Federführend sollte weiterhin der
Haushaltsausschuss sein. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |