Auszug - Interkulturelle Kompetenz des Bürgeramtes stärken
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Die
Antrag stellende SPD-Fraktion verweist auf ihre früheren Ausführungen zu ihrem
Antrag. Die
CDU-Fraktion fragt, was für Konfliktsituationen gemeint seien, die im Text des
Antrags genannt sind. Die SPD-Fraktion nennt als Beispiel das vollkommene
Ignorieren und Übersehen eines ausländischen Ehepartners, wenn ein binationales
Ehepaar gemeinsam auf dem Amt erscheint. Die Mitarbeiter würden häufig
ausschließlich mit dem deutschen Ehepartner reden, auch wenn es sich um eine
Angelegenheit des anderen handelt. Die FDP-Fraktion verweist auf Fälle, wo auch
deutsche Bürger eine unhöfliche Behandlung durch das Bürgeramt erfahren haben.
Die CDU-Fraktion bezweifelt die Notwendigkeit des Antrags. Die FDP-Fraktion
erklärt, die im Antrag geforderte Schulung der Mitarbeiter wäre in sich selbst
bereits positiv. Die Fraktion GRÜNE erklärt, da es sich um Dienstleistungen an
Bürgern handelt, erscheinen Verhaltensschulungen nicht unangebracht. Dies gelte
umso mehr, wenn es sich um ausländische Mitbürger handelt, die noch nicht
vollkommen mit den in deutschen Ämtern herrschenden Gepflogenheiten und
Notwendigkeiten vertraut sind. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt BzStR’in
Otto, entsprechende Schulungskurse für die Mitarbeiter würden von der
Verwaltungsakademie Berlin kostenfrei angeboten. Bei
einer Abstimmung wird der Antrag mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei keiner
Enthaltung angenommen. |
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