Auszug - Kürzung im LuV Gesundheit (WiGesVer Dez´ín Loth)
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BzStRin Loth weist auf die vorab eingereichten
Stellungnahmen vom 21.11.2007 und 23.11.2007 hin. Sie erklärt, dass eine
tatsächliche Kürzung nicht erfolgt sei. Es handele sich hierbei um zwei
Tatbestände. Zum einen ginge es um Kürzungen des Psychiatrieprogramms, dabei
handelt es sich um sog. Transfermittel. Der psychiatrische Bereich erhalte für
dieses Programm grundsätzlich Mittel der Senatsgesundheitsverwaltung. Dieser
Betrag ist gekürzt worden. Nach Kenntnisnahme dieser Kürzung habe BzStRin Loth
gemeinsam mit den Trägern überlegt, wie die Kürzung verteilt werden könnte. Die
erfolgte Kürzung sei auch in einem von ihr eingereichten Schreiben erläutert
worden. Zum anderen handelt es sich um die Kürzung zur Finanzierung
einer Zentralen medizinischen Gutachterstelle. Nach Abschluss des
Bezirkshaushaltsplanentwurfs habe sie Kenntnis darüber erlangt, dass von der
Senatsgesundheitsverwaltung für die LAGeSo zur Zentralisierung der
medizinischen Gutachterstelle noch weitere 150 T € vom Bezirk gefordert werden
könnten. Sie habe sich dagegen gewährt, da die Zahlen zum Teil auf Grundlage
der Zahlen aus 2003 basieren. Seit 2003 sei die Anzahl des Personals und der
Gutachten zurückgegangen, so dass diese Zahlen keine Ausgangsbasis sein
könnten. Sie sei guter Hoffnung, dies noch abzuwähren. Sollte dies jedoch nicht
möglich sein, wird es eine Kürzung des Haushalts geben. Die CDU-Fraktion merkt an, dass sie bereits in der
Oktobersitzung des Gesundheitsausschusses BzStRin Loth darauf aufmerksam
gemacht habe, dass sie Abweichungen, die den Haushalt betreffen, dem
Haushaltsausschuss mitteilen müsse. Die CDU-Fraktion kritisiert, dass BzStRin
Loth sechs Wochen später den Haushaltsausschuss darüber informiert. Des
Weiteren bittet die CDU-Fraktion erneut, den Brief, den BzStRin Loth an die
Senatsgesundheitsverwaltung geschrieben habe, dem Ausschuss zur Verfügung zu
stellen. Dieses fehle auch in den vorgelegten Stellungnahmen. Die CDU-Fraktion
kritisiert die Ausführungen von BzStRin Loth und weist darauf hin, dass auch
Transferausgaben Haushaltsmittel seien und dem Ausschuss mitgeteilt werden
müssten. |
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