Auszug - Interkulturelle Kompetenz des Bürgeramtes stärken
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Die
SPD-Fraktion erläutert ihren Antrag. Sie erklärt, die Herausbildung einer
interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiter des Bürgeramts sei z.B. deshalb
nötig, weil die einzelnen Kulturen unterschiedliche Sitten und Gepflogenheiten
haben und daher z.B. Gesten unterschiedlich gedeutet und u.U. als Beleidigung
aufgefasst werden könnten. Auch sollten bestimmte Handlungsweisen Frauen aus
anderen Kulturkreisen gegenüber tunlichst vermieden werden, um
Missverständnisse zu vermeiden. Die
CDU-Fraktion erklärt, dann müsste es für die Mitarbeiter gewissermaßen eine
Nationalitätenliste geben, in der einzelne nationale und kulturelle
Befindlichkeiten erläutert werden, und die im Amt vorsprechenden Bürger müssten
zunächst nach ihrer Herkunftsnationalität gefragt werden. Die SPD-Fraktion
erklärt, eine solche Frage könne durchaus auch als freundliches Interesse am
Bürger verstanden werden und sei daher keinesfalls abwegig. Die
FDP-Fraktion erklärt, es sei wichtiger, wenn im Bürgeramt die
Dienstleistungsmentalität insgesamt stärker im Bewusstsein der Mitarbeiter
verankert würde, unabhängig von der Nationalität der Bürger, die dort ein
Anliegen vortragen. Den Mitarbeitern würde man es noch immer zu sehr anmerken,
dass sie von den polizeilichen Meldestellen kommen und die Bürger nur
„abfertigen“, statt sie als ihre Kunden anzusehen und zu behandeln. Die
SPD-Fraktion stimmt dem zu. Die CDU-Fraktion erklärt, bestimmte Umgangsformen
sollten ohnehin selbstverständlich sein. BzStR’in
Otto weist darauf hin, dass es vor längerer Zeit eine Fortbildungsveranstaltung
für Amtsleiter zur Stärkung ihrer interkulturellen Kompetenz gegeben habe. Die
SPD-Fraktion stimmt der Anregung der Fraktion GRÜNE zu, dass das im Antragstext
genannte Wort „entwickeln“ nicht bedeutet, dass das Amt bei der Erstellung
eines Konzeptes vollkommen bei Null anfangen soll. Vielmehr sollte es auf die
entsprechenden Erfahrungen anderer Bezirke zurückgreifen, in denen – wie z.B.
in Charlottenburg-Wilmersdorf oder Neukölln – bereits entsprechende Schulungen
durchgeführt wurden. BzStR’in Otto weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang
auch geprüft werden sollte, ob von Senatsstellen entsprechende
Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Die
CDU-Fraktion bittet die Antrag stellende SPD-Fraktion, den Antrag entsprechend
umzuformulieren und ihn zeitnah den anderen Fraktionen zukommen zu lassen. Auf
Bitten der CDU-Fraktion wird die weitere Behandlung des Antrags vertagt, um
zunächst den geänderten Text der SPD-Fraktion fraktionsintern zu beraten. |
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