Auszug - LuV Schule
Einleitend
erläutert BzStRin Otto, dass es im Schulbereich eine Deckungslücke von ca. 518
T€ gebe und weitere 500 T€ durch Vakanzen hinzukommen. Dies betrifft
überwiegend den Bereich der Schulhausmeister und Schulsekretärinnen, deren
Stellen zur Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig sind. Weiterhin gebe es im
Schulbereich zwei wesentliche Probleme, zum einen das Produkt Sonderschulen und
zum anderen das Planmengenverfahren. Bisher
existiert nur ein Produkt für alle Arten von Sonderschulen. Da es im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf die meisten und teilweise auch sehr spezielle Sonderschulen
gibt, verursachten diese mehr Kosten, so dass es im Vergleich zu Verzerrungen
kommt. Daher habe man sich auf bezirklicher Ebene geeinigt, dass die
Sonderschulen zukünftig in vier Produkte gebucht werden. BzStRin Otto gehe davon
aus, dass die Auswirkungen jedoch erst 2010 bemerkbar seien. BzStRin Otto nennt das derzeit gültige Planmengenverfahren eine Absurdität, da der Bezirk durch die vorgenommenen Korrekturen pro Schüler zu wenig Geld erhalte. Weiterhin
gebe es im Schulbereich größere Ausgaben-Blöcke, die überwiegend nicht
steuerbar sind; dies sind zum einen die Lehr- und Lernmittel, die sonstigen
Sachausgaben nach § 7 Abs. 3 SchulG, die Beköstigung für Horte, die bauliche
Unterhaltung, die Bewirtschaftung und zum anderen die Personalausgaben. Die
CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem Produkt Nr. 78463. Das Amt erläutert, dass
die Sondertatbestände der Sonderschulplätze erst durch die Budgetierung
klargeworden seien. Da es in Berlin nur noch eine weitere Blindenschule gebe,
seien die Kosten dementsprechend hoch, da die Betreuung von Kindern, die weiter
weg wohnen, viel Geld kostet. Wie hoch der Anteil der Schüler sei, die nicht
aus dem Bezirk stammen, könne das Amt nicht beantworten. Die Fraktion GRÜNE
erklärt, dass ein Bezirk, der für andere Bezirke Sonderleistungen erbringt,
einen Kostenersatz bzw. Ausgleich erhalten sollte. Auf eine
entsprechende Frage der SPD-Fraktion erläutert das Amt, dass beim Produkt Nr.
79430 eine Berichtigung der Personalkosten die Kostenentwicklung beeinflusst
haben könnte. Auf
Nachfrage der Fraktion GRÜNE erklärt das Amt, dass es das Produkt Nr. B4258
noch gebe; die darin enthaltenden Gebäudekosten seien nicht steuerbar. Fragen zur folgenden Kapiteln/Titeln werden seitens der
Ausschussmitglieder gestellt und vom Bezirksamt beantwortet: Kapitel
3730 - Schule
Titel 359 94 – Zweckgebundene Entnahme aus dem
Geldbestand des Stiftungsermögens BzStRin Otto weist auf das Schreiben vom 30.08.07 hin und erläutert, dass es sich hierbei um Restbeträge handelt, die für schulische Sonderprojekte verwendet werden, für die kein anderer Titel zur Verfügung steht und diese sonst nicht stattfinden könnten. Sie verweist darauf, dass die Verwendung der Gembus-Mittel dem Ausschuss regelmäßig aufgelistet wird. Eine Erläuterung der Gastgeschenke der Fichtenberg-Oberschule wird vom Amt schriftlich nachgereicht. Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen
Beamten/Beamtinnen Titel 425 01 – Vergütungen der planmäßigen
Angestellten Eine entsprechende Darstellung anhand der Vakanzenliste, wie viele Stellen wann und wo wieder besetzt wurden, wird vom Amt schriftlich nachgereicht. Titel 427 01 – Aufwendungen für freie
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Es schließt sich eine Diskussion über die Ansatzbildung für Honorarkräfte an, aus der folgende Fragen vom Amt schriftlich beantwortet werden: Gab es Planungen im Schulamt, die hieraus finanzierten Projekte zum Ende des Schuljahres 2006/2007 auslaufen zu lassen? Gab es eine entsprechende Entscheidung? Wie viel war zum 01.01.2007 festgesetzt? Titel 462 01 – Pauschale Minderausgaben für
Personalausgaben Die Fraktion GRÜNE
erklärt, die pauschalen Minderausgaben sollten im Kopfkapitel des Bereichs und
nicht bei den Schulen veranschlagt werden. Es schließt sich eine ausführliche
Diskussion über die Finanzierung von Schulräumen und die
Personalkostenzusammensetzung von Schulhausmeistern an. Das Amt erläutert die
Verträge und Arbeitszeiten von Schulhausmeistern. Es herrscht Übereinstimmung,
dass die Nutzer der Schulräume (z.B. die Musik- oder die Volkshochschule) an
den entstehenden Kosten beteiligt werden sollten. BzStRin Otto erklärt, ihr Amt
werde – z.B. im Haushaltsausschuss - einen Vorschlag machen, wie man seriös mit
dem komplexen Thema umgehen könne. Eine Auflistung, wie hoch die Fremdnutzung von
Schulräumen - z. B. durch
Sportvereine, Musikschule, VHS – prozentual und in konkreten Stundenzahlen
sind, wird vom Amt schriftlich nachgereicht. Titel 511 43 – Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände für die IuK-Technik Eine Auflistung, wer was erhält, und warum Schulhausmeister IuK-Technik benötigen, wird vom Amt schriftlich nachgereicht. Titel 525 10 – Schulische Veranstaltungen Titel 534 05 – Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 4
Schulgesetz Titel 540 10 – Dienstleistungen Titel 671 05 – Beförderung behinderter Kinder Kapitel 3731 - Hauptschulen Titel 359
21 – Entnahme aus der Rücklage nach § 7 Schulgesetz-Sachausgaben korrespondiert mitTitel 534
06 – Sachausgaben aus nicht verbrauchten Mitteln der Vorjahre Der Titel wurde neu eingerichtet und aufgrund einer
berlinweiten Vorgabe veranschlagt. Die Hauptschulen haben 2006 nicht auf ihre
Rücklagen zurückgegriffen. Titel 517 01 – Bewirtschaftungsausgaben Kapitel 3732 – Realschulen Keine
Fragen Kapitel 3733 – Gymnasien Titel 124 01 – Mieten für Grundstücke, Gebäude und
Räume Titel 281 03 – Ersatz von Bewirtschaftungskosten Titel 517 01 – Bewirtschaftungsausgaben Titel 525 07 – Lernmittel Titel 525 09 – Lehrmittel und Unterrichtsmaterial
inkl. der IuK-Technik in Schulen Titel 525 92 – Lehrmittel aus Zuwendungen Titel 534 05 – Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 4
Schulgesetz Titel 685 69 – Sonstige Zuschüsse für konsumtive
Zwecke im Inland Kapitel 3740 - Gesamtschulen Der letzte
Satz auf S. 53 ist veraltet und hätte gestrichen werden müssen. Kapitel 3735 - Sonderschulen Titel 298 99 – Erbschaften für konsumtive Zwecke Kapitel 3736 – Grundschulen Titel 359 21 – Entnahme aus der
Rücklage nach § 7 Schulgesetz – Sachausgaben Titel 517 01 – Bewirtschaftungsausgaben Titel 518 01 – Mieten für
Grundstücke, Gebäude und Räume Titel 671 51 – Tagespflege in
Familien nach § 23 SGB VIII/KJHG und zusätzliche Betreuung nach § 19 Abs. 6
SchulG Titel 671 77 – Erstattung von Kosten
für Berliner Kinder in Brandenburger Tageseinrichtungen Kapitel 3782 – John-F.-Kennedy-Schule BzStRin
Otto erklärt, eine exakte Kostenbilanz für die Kennedy-Schule könne nicht
erstellt werden, da ihr Amt die Kosten dritter Dienstkräfte – z.B. des
Hochbauamtes – nicht exakt nennen kann (Umlagen und Verrechnungen). Die Kosten
würden im übrigen über das Produkt ’Gesamtschulen’ gebucht, und hier werde
ersichtlich, dass dieses nur einen Euro über dem Median liegt. Titel 282 90 – Sonstige Zuwendungen für konsumtive
Zwecke Mit dem
Hinweis, dass das Amt den Ansatz für die Bewirtschaftungskosten an den
Ist-Ausgaben für 2006 orientiert hat, und das Ist 2007 bereits höher ist,
erkundigt sich die FDP-Fraktion, wie das Bezirksamt damit umzugehen plant.
BzStRin Otto erklärt, dies werde das Bezirksamt zu gegebener Zeit erörtern und
entscheiden müssen. Zusammenfassend
erklärt BzStRin Otto, als problematisch sehe sie vor allem den Bereich
„Beköstigung“ an, da der Ansatz nach dem jetzigen Betrag gebildet wurde. Der
Vertrag muss 2008 jedoch neu ausgeschrieben werden, so dass es „eng“ werden
könnte. Auch die Bewirtschaftungskosten seien problematisch. |
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