Auszug - Verschiedenes
Die
FDP-Fraktion weist auf das Landesgleichberechtigungsgesetz hin, worin enthalten
sei, dass die/der Behindertenbeauftragte auf Vorschlag des Bezirksamtes von der
BVV für die Dauer ihrer/seiner Amtsperiode gewählt wird. Diese beträgt fünf
Jahre. Nach den heutigen Ausführungen des Amtes sei hier ein erheblicher
Klärungsbedarf vorhanden. Auf
Nachfrage von Frau BD Burwitz, was unter „Einsetzung einer/eines
Integrationsbeauftragten“ gemeint sei, erklärt die Fraktion GRÜNE, dass diese
Fragen im mitberatenden Ausschuss für Personal und Verwaltung geklärt werden
müssen. Der Ausschuss für Gleichstellung und Integration könne den Antrag erst
behandelt, wenn das Mitberatungsergebnis vorliege. Die Ausgestaltung des
Antrags müsse im Ausschuss für Personal und Verwaltung genauer besprochen
werden. Auf Nachfrage von Herrn BD Standfuß erläutert die FDP-Fraktion kurz,
welche Kosten bei dieser Stelle entstehen könnten. Die
Ausschussvorsitzende weist auf die nächste Sitzung am 27.06.2007 hin, die in
der Ratswaage stattfinden wird. |
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