Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die Bürgerin Frau Sosa erklärt, sie habe Fragen zum Verkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des ehemaligen Don Bosc

Die Bürgerin Frau Sosa erklärt, sie habe Fragen zum Verkehr im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des ehemaligen Don Bosco Geländes in Wannsee und äußert sich irritiert darüber, dass sich nach Auskunft des BVV-Büros drei verschiedene Ausschüsse mit Verkehrsfragen befassen.

BzStR Stäglin erläutert, dass die Ausschüsse der BVV einzelnen Dezernaten des Bezirksamts zugeordnet seien, von denen die drei folgenden für unterschiedliche Verkehrsfragen zuständig sind:

  1. Anordnung: Das Untere Straßenverkehrsbehörde, die Teil des Ordnungsamtes ist, trifft straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Nebenstraßennetz Berlins (z.B. das Aufstellen von Tempo-30-Verkehrszeichen in Nebenstraßen oder Änderungen in der Parkanordnung). Sie gehört zum Dezernat der Bezirksstadträtin für Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr, Frau Barbara Loth. Da diese Tätigkeiten und Kompetenzen mit dem Bereich und Begriff ’Verkehr’ zu tun haben, heißt das zuständige Dezernat von Bezirksstadträtin Barara Loth auch ’Abteilung Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr’. Daher seien Bürgerfragen zu diesem Thema im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu stellen.
  2. Verkehrsplanung: Das Stadtplanungsamt befasst sich bei seiner Arbeit auch mit Fragen zur Verkehrsplanung, die im Zusammenhang mit Bauprojekten zu klären sind. Dementsprechend ist der Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz das Gremium, in dem Bürger ihre Fragen zu diesem Themenkreis an das Bezirksamt richten können. Der zuständige Dezernent ist der Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtplanung und Naturschutz, Herr Uwe Stäglin.
  3. Straßenplanung und Straßenunterhaltung: In seiner Eigenschaft als Eigentümer und damit als Straßenbaulastträger befasst sich auch das Tiefbauamt mit Verkehrsfragen, z.B. mit dem Zustand und der Ausbesserung von Straßen, mit der Breite neuer öffentlicher Straßen oder der Anlage von Parktaschen. Ansprechpartner für Bürgerfragen ist hier der Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung, der ebenfalls dem Dezernat von BzStR Stäglin zugeordnet ist.
    Eine Reihe von Verkehrsfragen – z.B. auch bei den Planungen für das Don Bosco Gelände - werden allerdings vom Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt gemeinsam bearbeitet.

Frau Sosa äußert sich skeptisch darüber, dass ein Gutachten, das im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Don Bosco Geländes auch vom Amt zu Rate gezogen wird, von der Fa. Apellas, die das Areal bebauen will, in Auftrag gegeben und finanziert wurde. BzStR Stäglin erklärt, der Bezirk verlange bei einzelnen Bauvorhaben häufig die Erstellung von Gutachten, deren Kosten auch von den Bauherren getragen werden müssen. Die Fragen, die durch das in Frage stehende Gutachten geprüft und beantwortet werden sollen, seien vom Amt formuliert und vorgegeben worden. Der Gutachter selbst sei renommiert, vertrauenswürdig und bereits an vielen Stellen im Bezirk tätig gewesen.

Frau Sosa bezweifelt, dass das örtliche Straßenetz die prognostizierten 1000 zusätzlichen Kraftfahrzeuge aufnehmen kann. BzStR Stäglin erklärt, aufgrund des Straßenquerschnitts sei diese Zunahme zu bewältigen. Es werde jedoch geprüft, ob der ruhende Verkehr neu organisiert werden müsse, um hierdurch z.B. an einigen Stellen zu bremsen oder an anderer Stelle den Abfluss zu verbessern. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs, und hier speziell auch des Fahrradverkehrs, sei jedoch schon jetzt durch die zahlreichen Besucher des Liebermann-Hauses oder die Fahrzeuge der Mitglieder von Seglervereinen zu verzeichnen.

Auf eine entsprechende Frage von Frau Sosa erklärt BzStR Stäglin, es gebe in Kürze weitere Abstimmungen mit Fa. Apellas zur Breite der geplanten Straßen zum und auf dem Don Bosco Gelände. Allerdings werde die Zufahrtsstraße von der Straße zum Löwen eine Privatstraße sein und somit außerhalb der Zuständigkeit des Tiefbauamtes liegen. Dennoch werde sich das Amt auch hier zur Praktikabilität der geplanten Straße äußern. Außerdem sei es Anliegen des Amtes, dass weniger als die vom Gutachter prognostizierten 50 Prozent des Verkehrs über den Don Bosco Steig zu dem neuen Siedlungsgebiet abgewickelt werden und mehr über die Straße zum Löwen. Die internen Straßen der künftigen Siedlung sind ebenfalls Privatstraßen, die wohl nicht alle als Spielstraßen ausgewiesen werden.

Auf die Frage von Frau Sosa nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen verweist BzStR Stäglin auf die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs befindliche Untere Straßenverkehrsbehörde, die diese anzuordnen hätte.

Auf eine weitere Frage von Frau Sosa erklärt BzStR Stäglin, Straßenausbaubeiträge würden nicht für normale Reparaturen, sondern für Eingriffe in die Substanz von Straßen (z.B. für Parktaschen) erhoben. Diese seien jedoch mit einem umfangreichen Prozess verbunden, an dem auch die BVV und die betroffenen Bürger zu beteiligen sind. Zudem müsse Geld dafür vorhanden sein, was im Haushalt des Tiefbauamtes zur Zeit nicht der Fall sei. Die derzeit geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bebauung des Don Bosco Geländes seien nicht straßenausbaubeitragspflichtig.

 
 

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