Auszug - Einwohnerfragestunde
Die
Bürgerin Frau Astrid Kleinke stellt entsprechend § 18 Abs. 2 der Geschäftsordnung
drei Fragen zum Verkauf eines landeseigenen Grundstücks. Nach deren
Beantwortung durch BzBm Kopp erklärt Bezirksverordnetenvorsteher Rögner-Francke
die Einwohnerfragestunde für beendet. |
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