Auszug - Sachstand Zehlendorfer Welle  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

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BzStR Stäglin gibt den neuen Mitgliedern des Ausschusses ein Resumee der Vorgeschichte des Bebauungsplans X-32-1-1 und berichtet über die Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Als deren Ergebnis seien im Oktober 2006 zwei Punkte beanstandet worden. Der erste, hier nicht weiter auszuführender Punkt zum Grün- und Klimabezug sei mittlerweile durch Textänderungen erledigt worden. Der zweite Punkt besagt, dass es über die Baunutzungsverordnung nicht möglich ist, das Bad im Bebauungsplan als öffentlich zugängliches Hallenbad festzusetzen. Daher habe das Amt seit Oktober Verhandlungen geführt, um – entsprechend einem Hinweis der Senatsverwaltung - in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Bezirk und Investor eine Sicherung des Hallenbades zu erreichen.

BauO L  Frau Lappe erläutert, ihr Amt habe den Wunsch des Bezirksamts und der BVV zu realisieren versucht, über den B-Plan und eine Strukturierung des Kerngebiets ein öffentlich nutzbares Schwimmbad zu sichern. Dies habe sich jedoch als unmöglich erwiesen, da „öffentliche“ Nutzungsarten von Gebäuden in einem Kerngebiet nicht vorgeschrieben werden können. Der Kaufvertrag zwischen dem Liegenschaftsfonds und dem Investor OFB gebe die Nutzung eines Sportschwimmbads nicht her. Die Errichtung eines Schwimmbades sei dort zwar als Nutzungsbindung festgeschrieben, doch nicht die Art und Größe des Bades. Zudem sei – entsprechend einem Beschluss des Abgeordnetenhauses - diese Nutzungsbindung auf zehn Jahre befristet. Eine Klausel im Kaufvertrag besage zudem, dass mit dem Bezirk über eine andere Nutzung nachverhandelt werden könne, falls durch ein Wirtschaftsprüfergutachten nachgewiesen wird, dass dort ein Schwimmbad nicht wirtschaftlich zu betreiben ist.

Diesem Vertrag gegenüber stand der Bebauungsplan, der besagt, dass dort nur ein Schwimmbad zulässig sei. Dies hätte z.B. bedeuten können, dass der Investor oder Betreiber das Schwimmbadfläche hätte leer stehen lassen können, wenn er zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass sich ein Bad nicht rechnet. In diesem Falle hätte das Amt mit dem B-Plan keine Handhabe gegen ihn gehabt, da es kein Baugebot hätte aussprechen können. Daher wolle das Amt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag schießen, in dem sowohl die Errichtung und Betreibung eines öffentlich nutzbaren Bades festgelegt werden wie auch die Vertragsstrafen, falls dies nicht geschieht. In den Vertrag aufgenommen werden sollen auch u.a. die Größe des Beckens und Mindestbetriebszeiten sowie Bestimmungen zu einer dauerhaften Betreibung des Bades und zu einer Weitergabe an mögliche Rechtsnachfolger. Damit soll durch den städtebaulichen Vertrag das erreicht werden, was mit dem B-Plan nicht möglich war, nämlich dass dort ein Schwimmbad zu errichten und zu betreiben ist.

BzStR Stäglin erklärt, das Amt sei jetzt in der Endphase der Textbehandlung und habe es sich zum Ziel gesetzt, den Vertrag noch in diesem Jahr abzuschließen. Die Größe von 25 x 12,50 m werde festgeschrieben; die Beckentiefe könne jedoch nicht mehr geändert werden. An Werktagen solle das Bad sechs Stunden und an Feiertagen vier Stunden geöffnet sein. Des weiteren wurden die Tage festgelegt, an denen das Bad wegen Reinigungsarbeiten nicht zur Verfügung steht.

Auf entsprechende Nachfragen der Fraktionen der CDU und der SPD, warum nicht vor dem Verkauf entsprechende Einträge ins Grundbuch vorgenommen wurden, erklärt BzStR Stäglin, um Grundstücke verkaufen zu können, veräußere der Liegenschaftsfonds diese oft bindungsfrei. Mit dem Hinweis, dass hier Vermögensrechte Dritter betroffen sind, verneint er die Frage der CDU-Fraktion, ob noch vor dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf besteht. Die CDU-Fraktion erklärt, sie wünsche dennoch vor Abschluss des Vertrages Einsicht in den Entwurf zunehmen. BzStR Stäglin erklärt, er werde mit dem Rechtsamt klären, in welcher Form der abgeschlossene Vertrag den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden kann.

Die FDP-Fraktion kritisiert, der Bezirk sei ’über den Tisch gezogen’ worden, da er das Einzige, was er bei dem ganzen Projekt wirklich wollte, nämlich ein Schwimmbad, nicht bekommt. Und die kleine Version, die man jetzt vielleicht noch über den städtebaulichen Vertrag retten kann, sei auch nicht mehr als ein Zeitgeschenk. BzStR Stäglin erklärt, angesichts des genannten Abgeordnetenhausbeschlusses lege der Liegenschaftsfonds bei Grundstücksverkäufen immer nur eine Nutzungsbindung von zehn Jahren fest.

 
 

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