Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gem. § 7 Abs. 2 BezVG  

 
 
1., konstituierende, öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.10.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 17:50 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Beschluss

Der Stellvertretende BVVorsteherRonnsich verpflichtet BVVorsteher Rögner-Francke nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes u

Der Stellvertretende BVVorsteher Ronnisch verpflichtet BVVorsteher Rögner-Francke nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.

BVVorsteher Rögner-Francke verpflichtet die Bezirksverordneten nach § 7 (2) BezVG unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obligenheiten.

Er weist darauf hin, dass den neu hinzugekommenen Bezirksverordneten in den nächsten Tagen eine Verpflichtungserklärung per Post zugeht, und bittet sie, diese zu unterschreiben und wieder an das BVV-Büro zurückzusenden. Er erklärt, dass die Verpflichtungserklärungen derjenigen Bezirksverordneten, die ohne Unterbrechung wieder der BVV angehören, weiterhin bindend sind, so dass eine erneute Unterschriftsleistung nicht erforderlich ist.

 
 

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