Auszug - Verpflichtung der Bezirksverordneten gem. § 7 Abs. 2 BezVG
Der
Stellvertretende BVVorsteher Ronnisch verpflichtet BVVorsteher Rögner-Francke
nach § 7 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes unter Hinweis auf die
strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte
Erfüllung seiner Obliegenheiten. BVVorsteher Rögner-Francke verpflichtet die Bezirksverordneten nach § 7 (2) BezVG unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obligenheiten. Er weist darauf hin, dass den neu hinzugekommenen Bezirksverordneten in den nächsten Tagen eine Verpflichtungserklärung per Post zugeht, und bittet sie, diese zu unterschreiben und wieder an das BVV-Büro zurückzusenden. Er erklärt, dass die Verpflichtungserklärungen derjenigen Bezirksverordneten, die ohne Unterbrechung wieder der BVV angehören, weiterhin bindend sind, so dass eine erneute Unterschriftsleistung nicht erforderlich ist. |
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