Auszug - Feststellung der Beschlussfähigkeit
Entsprechend
§ 8 (2) des Bezirksverwaltungsgesetzes und § 1 (3) der Geschäftsordnung stellt
der Alterspräsident fest, dass die Bezirksverordnetenversammlung beschlussfähig
ist, da mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. |
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