Auszug - Wahlvorschläge/Dringlichkeitswahlvorschläge
Der
Alterspräsident weist darauf hin, dass unter TOP 6 sowohl die Wahlvorschläge
wie auch die Dringlichkeitswahlvorschläge aufgerufen werden. Obwohl
normalerweise die Dringlichkeiten vorangestellt werden, sei im Ältestenrat
beschlossen worden, die Wahl entsprechend der Gliederung des Vorstandes durchzuführen,
d.h. Vorsteher, Stellv. Vorsteher, Schriftführer und die vier Stellv.
Schriftführer. Darüber hinaus hätten sich die Fraktionen im Ältestenrat darauf verständigt, dass der Vorsteher und der Stellv. Vorsteher in geheimer Wahl und der Schriftführer sowie seine vier Stellvertreter per Akklamation gewählt werden. Er weist auf § 2 (2) der Geschäftsordnung hin, dem
entsprechend das Vorschlagsrecht für den Vorsteher der stärksten Fraktion und
das Vorschlagsrecht für den stellv. Vorsteher der zweitstärksten Fraktion
zusteht. Er stellt
fest, dass - genau wie im Ältestenrat - der Dringlichkeit der vorliegenden
Dringlichkeitswahlvorschläge auch im Plenum nicht widersprochen wird und dass
es keine Wortmeldungen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlvorschlägen
gibt. Weiterhin stellt er fest, dass keine Fraktion um eine Vorstellung der
Kandidaten gebeten hat. |
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