Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Es liegen drei Einwohnerfragen vor. BV Herr Kronhagel ruft die Einwohnerfragen nacheinander auf. Herr BzStR Aykal beantwortet die Fragen.

 

Einwohnerfrage Nr.1 von Herrn V.

 

1) Was hat der Bezirk im Kontext der Neuplanung der Kreuzungen an der Bahnunterführung in Lichterfelde-Ost im Einzelnen unternommen bzw. wird er unternehmen, und welche Mittel hat er dabei gegenüber dem Senat genutzt bzw. wird er nutzen, um zu gewährleisten, dass Fußgänger*innen mit und ohne Behinderungen künftig nicht mehr vier Straßen queren oder große Umwege in Kauf nehmen müssen, um von der südlichen Morgensternstraße zur Deutschen Bank am Kranoldplatz zu gelangen und dass Fußgänger*innen künftig insgesamt in diesen Kreuzungsbereichen kürzere Wege zurücklegen müssen als bisher – sowie es beispielsweise die §§ 5 und 50 des Berliner Mobilitätsgesetzes verlangen?

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der „Doppelknoten“ im Rahmen des Radverkehrsprojektes Nr. 9060046 der SenMVKU umgebaut werden soll. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls durch die Senatsverwaltung. r die Aufteilung des Straßenraums im Hauptverkehrsnetz entsprechend der Nutzungen ist ebenfalls die SenMVKU, Abt. IV zuständig.

 

Zu Ihrer ersten Frage: Bei der Planung des Doppelknotenpunktes im Bereich der Bahnunterführung Lichterfelde-Ost wurden mehrere Varianten untersucht. Maßgeblich hat bei der Knotenpunktgestaltung die Führung des Radverkehrs dazu geführt, den Ausbau in der vorliegenden Variante zu planen. Grundlage der Planung war unter anderem eine im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrsuntersuchung zur Leistungsfähigkeit des Doppelknotens Lichterfelde-Ost sowie die Notwendigkeit zum Nachweis der erforderlichen Schleppkurven. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist aufgrund des vorhandenen Brückenbauwerkes und der mangelnden Flächenverfügbarkeit nicht möglich.

 

Zur sicheren und kurzen Querung der zu Fußgehenden sind die Inseln als Fahrbahnteiler im westlichen und südlichen Knotenpunktarm zwingend erforderlich. Um von der südlichen Morgensternstraße zum Kranoldplatz zu gelangen, wird auch zukünftig leider die gleiche Strecke zurückzulegen sein. Einer angestrebten herzustellenden Fußngerinsel im östlichen Knotenpunktarm konnte leider nicht entsprochen werden, weil vor allem das signaltechnisch nicht mehr abgebildet werden kann.

 

Der Bezirk ist lediglich Anhörungspartner im Zuge der Anordnung des Rotplanes. Über die Aufteilung des Verkehrsraumes - Fahrspuren/Radwegführung/Gehwege und die in diesem Zusammenhang zu errichtenden Lichtsignalanlagen mit ihren Verkehrsbeziehungen - entscheiden final die einzelnen Abteilungen IV und VI der Senatsverkehrsverwaltung. Weiterhin ist mit der Senatsverwaltung vereinbart, dass der Bezirk als Bauherr die Planung und Durchführung der Straßenbauarbeiten beauftragt bzw. begleitet. Derzeit wird der Entwurf des Rotplans überarbeitet.

 

Die BPU für den Doppelknoten soll bis Sommer 2024 fertiggestellt werden, die Finanzierung soll bis Winter 2024/25 stehen, Erstellung Ausführungsplanung/Ausschreibung in 2025 und ein Baubeginn in 2026.

 

2) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um zu verhindern, dass durch den Umbau der Kreuzungen nördlich und südlich der Bahnunterführung im Zentrum von Lichterfelde-Ost Fakten geschaffen werden, die eine ggf. künftig erwünschte und bereits von der TU Berlin vorgeschlagene und vom ehemaligen Standortmanagement Kranoldplatz zur Prüfung angeregte Schließung der südlichen Straße Kranoldplatz erschweren, unmöglich machen oder aber ggf. nach Abschluss der bislang geplanten Baumaßnahmen zu erneuten Umbaumaßnahmen führen?

 

Zu Ihrer zweiten Frage: Die südl. Straße Kranoldplatz ist nicht Gegenstand der Planung.

 

3) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass für die Neugestaltung der nördlichen Straße Kranoldplatz nach dem Umbau oder im Zuge des Umbaus der o.g. Kreuzungen keine Flächen des Kranoldplatzes in Anspruch genommen werden und welche Planungsstände gibt es im Einzelnen zu dem Umbau der genannten Kreuzungen im Zentrum von Lichterfelde-Ost, der nördlichen Straße Kranoldplatz, zum dortigen Bau einer Fahrradanlage, zu Baumaßnahmen an der Lankwitzer Straße zwischen Ferdinandstraße und Lorenzstraße, welche Schritte sind bis zur Realisierung dieser Planungen noch erforderlich und wie wird der zeitliche Rahmen dafür vom Bezirksamt eingeschätzt?

 

4) Spricht aus der Sicht des Bezirksamtes etwas dagegen, Veränderungen bzw. Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur im Zentrum von Lichterfelde-Ost und damit vor allem die Verbesserung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen des Umweltverbundes im Rahmen eines integrierten Gesamtkonzeptes, das auch die Frage eines möglichen Umbaus des Kranoldplatzes einbezieht, zu planen und wenn ja, dann was und sofern nichts dagegen spricht, was beabsichtigt das Bezirksamt im Einzelnen zu unternehmen, um ein solches Gesamtkonzept zu entwickeln und umzusetzen?

 

Frage 3 und 4chte ich im Zusammenhang beantworten: Aktuell gibt es noch keine konkreten Planungen zur Umgestaltung des Kranoldplatzes und seines Umfelds. Wir haben jetzt zwei konträre Einwohneranträge im Geschäftsgang diese stehen ja auch heute auf der Tagesordnung dieses Ausschusses. Ich bin im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ob im Rahmen des Plätzeprogramms eine Machbarkeitsstudie finanziert werden kann. Sinn und Zweck dieser Studie ist zu ermitteln, welche Veränderungen am Kranoldplatz überhaupt möglich sind und wie diese Möglichkeiten im Sinne aller Betroffenen realisierbar sein können. Nun warten wir aber zunächst das Ergebnis des Antragsprozesses ab.

 

Einwohnerfrage Nr. 2 von Herrn Th.

 

1) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass wie im Berliner Mobilitätsgesetz im § 50, Abs. 4 vorgesehen an der Kreuzung Lankwitzer Straße/Lorenzstraße alle Kreuzungsarme mit Querungsmöglichkeiten für Fußnger*innen ausgestattet werden und so dem in § 50 Abs. 5 vorgesehenen und zu realisierenden Vorrang des Umweltverbundes auch tatsächlich Rechnung getragen wird?

 

2) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um die Verkehrssituation an der Bushaltestelle vor der Bäckerei Walf, in der sich der durchlaufende Fußnger*innenverkehr, die wartenden bzw. ein- und aussteigenden Fahrgäste des an dieser Stelle sehr stark frequentierten ÖPNVs und des dazwischen verlaufenden Fahrradverkehrs gegenseitig aufs Äerste gefährden, zu entschärfen und für die betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen sicher zu machen?

 

Ihre Fragen 1 und 2 beantworte ich im Zusammenhang: Der Fokus liegt zunächst auf dem vorhin geschilderten Doppelknoten, so dass die Planung nicht auf weitere Kreuzungen erweitert werden kann. Dafür gibt es weder personelle, noch finanzielle Kapazitäten. Sofern die Machbarkeitsstudie, über die ich vorhin berichtet habe, in Auftrag gegeben werden sollte, wird natürlich auch verkehrlich der Knotenpunkt Lankwitzer Straße/Lorenzstraße und der von Ihnen bei diesen Fragen genannte Bereich näher untersucht werden.

 

3) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um Fußnger*innen jeden Alters und mit Einschränkungen die sichere Überquerung der Lankwitzer Straße bzw. der nördlichen Straße Kranoldplatz innerhalb der Grünphasen für Fußnger*innen zu ermöglichen, so wie es das Berliner Mobilitätsgesetz vorsieht, und dabei, was die Ampelphasen an der Kreuzung Lankwitzer Straße/nördliche Straße Kranoldplatz und Ferdinandstraße betrifft, die mitunter sehr langen Wartezeiten für Fußnger*innen zu reduzieren?

 

Zu Ihrer dritten Frage: Lichtsignalanlagen sind in der Zuständigkeit der Senatsverkehrsverwaltung. Wir nehmen das sehr gerne mit und kommunizieren es mit der Hausleitung bzw. Abteilung der zuständigen Senatsverwaltung.

 

4) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um die Ausfahrt aus dem Parkhaus des LIO in Richtung Lankwitz für die Autofahrer*innen besser handhabbar und sicherer so zu gestalten, dass auch in Zeiten starken Verkehrs lange Wartezeiten und Unfallgefahren reduziert werden?

 

Zu Ihrer vierten Frage: Die Situation, so wie sie sie schildern, ist uns zumindest in der geschilderten Brisanz nicht bekannt. Auch diesen Punkt können bzw. werden wir mit der Senatsverkehrsverwaltung besprechen.

 

5) Was hat das Bezirksamt im Einzelnen unternommen oder beabsichtigt es im Einzelnen zu unternehmen, um die von der TU Berlin am Kranoldplatz (https://www.static.tu.berlin/fileadmin/www/10002265/Lehre/Ergebnisse_der_Lehre/NahmobSoSe22_Projektbericht.pdf S. 75 u. 76) festgestellte und durch den dortigen Verkehr verursachte Lärm- und Schadstoffbelastung zu reduzieren und damit den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes § 9 zu entsprechen?

 

Zu Ihrer fünften Frage: Was diesen Punkt angeht, verweise ich auf die Antwort auf die Anfrage von Herrn V. Sobald der Prozess rund um die Einwohneranträge abgeschlossen und ein Beschluss gefasst ist, besteht für uns sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Im Rahmen dieser Studie werden sicherlich auch die Ergebnisse des TU-Projektberichts näher geprüft werden.

 

Einwohneranfrage Nr. 3 von Frau B.

 

Die Fragestellerin führt ein, dass sich ihre Frage auf die beiden Einwohneranträge zum Kranoldplatz beziehen. Sie ist der Ansicht, dass es noch weitere Aspekte der Anwohnenden gibt, die in diesen Anträgen nicht berücksichtigt werden. Sie möchte wissen, wie nun sichergestellt wird, dass auch diese weiteren Aspekte bei der Diskussion in den Ausschüssen berücksichtigt werden. BezStR Herr Aykal führt aus, dass die geplante Machbarkeitsstudie, wenn sie denn in Auftrag gegeben werden kann, auf jeden Fall auch die Interessen der Anwohnenden im Rahmen eines Beteiligungsprozesses berücksichtigen wird. Es werden die Interessen der Anwohnenden, der Markthändler, der Gewerbetreibenden usw. abgefragt. Dieser Prozess werde länger dauern. Es kann dann auch, wenn die entsprechende Finanzierung da ist, ein Wettbewerb durchgeführt werden. Selbstverständlich könne Frau B. ihre Punkte sowohl an das Stadtratsbüro als auch an das BVV-Büro schicken. Das BVV-Büro leitet dann das Schreiben an die einzelnen Fraktionen weiter. Somit sei sichergestellt, dass die Punkte von Frau B. in den Entscheidungsprozess mit einfließen können.

 
 

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