Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

  • ISEK-Rundgang für die Parteien am 30.04.2024, 17 Uhr, Treffpunkt vor dem Rathaus; STERN und Stadtplanung ist vertreten. Hinweise zur Route gab es bereits, 2 Stunden einplanen.
  • Besichtigung des Steglitzer Kreisels nur für Mitglieder des Ausschusses findet am 05. Juni 2024 ab 16.00 Uhr statt.; Arbeiten laufen wie angekündigt.
  • BImA-Siedlung Düppel Süd: Ausschreibung Totalunternehmer läuft, der im 2. Halbjahr die Planung ausarbeiten soll Gespräche mit BImA und auch der gegründeten Initiative (nun auch Verein) laufen regelmäßig; Weiterhin mehr Einbindung der Bevölkerung vor Ort gewünscht.

 

BV Herr Kräß

Bittet zum nächsten Ausschuss den B-Plan, der gerade in Düppel-Süd gilt, vorzustellen. Weiter bittet er, den Plan im nichtöffentlichen Teil vorzustellen.

 

BzStR Steinhoff

Es gibt nur den Plan, der in der Bürgerversammlung vorgestellt wurde. Der B-Plan ist gültig und im Netz abrufbar. Konkret fehlen Baukörper, um Diskussionen starten zu können. Parkplätze, Verkehr und andere Themen wurden noch nicht erörtert, da Planungen noch nicht vorliegen. Eine Verdichtung ist aber erlaubt.

 

BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez

Was ist mit dem ungenutzten Streifen an der Potsdamer Chaussee/H.-G.-Wells-Straße?

 

BzStR Steinhoff

Baugrenzen sind eingezeichnet, warum, ist unklar. Anfragen zur B-Plan-Änderung liegen nicht vor.

 

BV Herr Kräß

Aufgrund der Äußerungen kann die Vorstellung dann auch in öffentlicher Sitzung stattfinden.

 

BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez

Bitte daran denken, wenn die TO bekannt wird, dass die Zuschaueranzahl steigen wird. Er bittet den Ausschussvorsitzenden, vorsorglich einen größeren Raum zu beschaffen.

 

BzStR Steinhoff

Die BImA sollte erst eingeladen werden, wenn neue Planungen vorliegen.

 

BV Herr Hippe

Es sollten erst einmal die Verfahrenswege eingehalten werden und er stimmt zu, die BImA erst dann einzuladen, wenn Planungen vorliegen. Erst einmal sollten die Informationen aus dem Amt vorliegen, auf jeden Fall ohne BImA, selbstverständlich haben die Bürger ein Anwesenheitsrecht. Es sollte abgewartet werden, was die BImA planen wird. Wenn sie es zu groß angeht, dann gibt es allen Grund zu sagen, so geht es nicht und dann kann ein Verfahrensvorschlag seitens der BVV kommen, wie es geht.

 

  • Lichterfelde-Süd:
  • Groth-Gruppe (GG) bereitet Bürgschaften vor Prüfung parallel mit Festsetzungsbeschluss durch das BA
  • Klärung der Baugrenzen der Bauabschnitte mit GG, da scheinbar Änderung stattgefunden hat; Notarielle Beglaubigung notwendig
  • Kontakt GG mit dem Vermessungsamt zügige Bearbeitung von allen Seiten gewünscht
  • Erschließungsabschnitt 2 Klärung der Finanzierung externe Beratung (analog EA1 und KP) mit SenStadt und Finanzservice in Klärung, da SGA im Bezirk nicht selbstständig stemmen kann
  • Schneller-Bauen-Gesetz: Referentenentwurf liegt seit heute vor und geht auch hier im Bezirk in die Prüfung/Analyse.
 
 

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