Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.04.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Moser bittet um Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen:

1)   Was sind mit Blick auf den ruhenden und fließenden MIV, auf Fußngerinnen und Fahrradfahrerinnen sowie auf den Lieferverkehr und ggf. auch auf den ÖPNV die wesentlichen Aussagen des in der Antwort des Stadtrates für Stadtentwicklung und Wohnen, Herrn Patrick Steinhoff, auf die Einwohneranfragen von Frau Sabine Moser am 12.03.2024 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen erwähnten Gutachtens zu Verkehr und Schall, das zum 7. Bauantrag bzgl. des Objektes Ferdinandstraße 31-35 in 12209 Berlin nachgereicht wurde, und welche Bedeutung bzw. Auswirkungen haben die Aussagen des Gutachtens für stadtplanerische Vorhaben am und im Umfeld des Kranoldplatzes sowie im Zusammenhang mit einem eventuellen Umbau des Kranoldplatzes, bei dem ggf. alle oder eine große Anzahl von Parkplätzen auf dem Platz entfallen würden, und welche Bedeutung haben die Aussagen des Gutachtens für eine eventuelle Schließung der südlichen Straße Kranoldplatz und der Ferdinandstraße von der Einfahrt in das Parkhaus des Investors Huth bis zur Lankwitzer Straße, die ggf. im Zuge eines eventuellen Umbaus des Kranoldplatzes erfolgen könnte?

2)   Wurde seitens der für den Bauantrag zuständigen Fachverwaltung eine Prüfung bzw. Beurteilung des genannten Gutachtens für Verkehr und Schall von der zuständigen Fachverwaltung des Bezirksamtes erbeten bzw. angefordert und wenn ja, was wurde als Ergebnis dieser Prüfung der für den Bauantrag zuständigen Verwaltung im Einzelnen mitgeteilt und, falls es keine Prüfung des Gutachtens durch die entsprechende Fachverwaltung gab, zu welchen Ergebnissen hat die Beurteilung hinsichtlich seiner Aussagen zum ruhenden und fließenden Verkehr MIV, zur Situation von Fußngerinnen und Fahrradfahrerinnen sowie des Lieferverkehrs und ggf. auch des ÖPNVs durch die für den 7. Bauantrag bzgl. des Objekts Ferdinandstraße 31-35 in 12209 Berlin zuständige Fachverwaltung im Einzelnen geführt und auf welcher Grundlage beruht die Beurteilung dieser Aussagen?

3)   Welche städtebaulichen Maßnahmen hält das Bezirksamt rund um den Kranoldplatz bis hin zur Lorenzstraße für erforderlich und wünschenswert und warum, welche dieser Maßnahmen beabsichtigt das Bezirksamt zu welchen Zeitpunkten von der Planung bis zur Ausführung zu realisieren und welche städtebauliche Bedeutung misst das Bezirksamt dem Kranoldplatz als dem zentralen Platz im Zentrum des Ortsteils Lichterfelde-Ost mit welcher Begründung bei?

4)   Beabsichtigt das Bezirksamt für städtebauliche Maßnahmen im Umfeld des Kranoldplatzes und/oder für die Umgestaltung des Kranoldplatzes zu einem städtischen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität für die Menschen vor Ort und Besucherinnen von Lichterfelde-Ost unter Beibehaltung bzw. Weiterentwicklung seiner jetzigen Funktion als Marktplatz städtebauliche Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen und, falls diese Absicht nicht besteht, was sind vor allem auch angesichts der knappen Kassen von Bezirk und Land im Einzelnen die Gründe dafür?

 

BzStR Steinhoff

Zu Frage 1:

  • Schallschutztechnische Untersuchung vom 12. Dezember 2023 geht auf den Anlieferverkehr der neu entstehenden Ladenflächen innerhalb des geschlossenen Ferdinandmarktes ein
  • Schaffung einer Drogeriefläche, Ladenfläche für einen Hörgeräteakustiker und Ladenfläche für eine Bäckerei:
  • Anlieferung des Drogerie-Marktes 2 bis 4 Anlieferung je Woche, morgens
  • Anlieferung der Bäckerei einmal täglich morgens
  • rgeräteakustiker bereits jetzt vorhanden und musste nicht neu untersucht werden
  • Emissionen bei Umschlag untersucht (Türenschlagen, Anlassen des Motors etc.)
  • Schalltechnisch genehmigungsfähig, da Werte unter der TA Lärm (Mischgebiet 60 dB, hier 54 dB)

 

Zu Frage 2

  • Keine Überprüfung von Gutachten (analog wäre dies ein „Gegengutachten“)
  • Gutachten erbringen Nachweise, um bestimmte Anforderungen an ein Vorhaben zu bestätigen oder auch nicht
  • Das Gutachten enthält keine Aussagen zum MIV, Fußnger-, Fahrradverkehr bzw. ÖPNV. Entsprechend erfolgt hier keine Beurteilung.
  • Das vorgelegte Gutachten zur Lärm- und Verkehrssituation bezüglich des Grundstückes Ferdinandstraße 31-35 wurde als plausibel beurteilt.

 

Zu Frage 3

  • Ohne Untersuchung keine Herleitung von städtebaulichen Maßnahmen möglich
  • Zentren- und Einzelhandelskonzept gibt Hinweise zu Maßnahmen im Bereich Kranoldplatz, aber nicht zum Markt
  • Einflussmöglichkeit des Stadtentwicklungsamts bezieht sich derzeit ausschließlich auf Bauanträge wie bspw. am Kranoldplatz selbst
  • Zu einem eventuellen Umbau des Kranoldplatzes Gutachten nicht geeignet

 

Zu Frage 4

  • Seit Mitte Mai 2023 kein Förderaufruf für ein Städtebauprogramm bekannt.
  • Bsp. Zehlendorf-Mitte: Förderaufruf durch das Land Berlin zum Förderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ in 2022; Bezirksamt für Standort entschieden
  • Weitere Förderaufrufe sind derzeit nicht zu erwarten

 

BV Herr Kräß

Wie lange würde es jeweils dauern, wenn ein neues Programm startet? Wenn die Beteiligungsprozesse beginnen würde sich das dann doch entsprechend verzögern. Und der Kranoldplatz könnte die Förderung verpassen.

 

BzStR Steinhoff

rderprograne werden vom Bund aufgerufen. Eine zeitliche Abschätzung, ob ein Förderprogramm kommt, ist nicht möglich. Wenn ein Förderaufruf kommt, wird der Bezirk natürlich versuchen, in das Förderprogramm zu kommen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen