Auszug - Verschiedenes  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BV Herr Dr. Egginger-Gonzalez erinnert daran, dass vom Amt zugesagt wurde, sich um einen Rundgang „Steglitzer Kreisel“ zu kümmern.

 

Herr Kräßchte wissen, ob es Neuigkeiten zum „Steglitzer Kreisel“ gibt. In der letzten BVV war das Thema „rmeplanung des Landes Berlin“. Es soll wohl in dem Bereich des Kreisels kein Kabel zur Fernwärme gelegt werden, da ein schnelleres Verfahren kommen soll, welches zeitnah rausgegeben werden soll. Gibt es da Unterstützung, wie sie es vom Land Berlin in Aussicht gestellt wurde, oder sollte es nur eine Information sein, dass die Wärmeplanung schneller kommen wird, in den einzelnen Gebieten, dass vom Senat als Zugeständnisse auf die einzelnen Initiativen dann auch gemacht wird.

 

BzStR Steinhoff

Im letzten Ausschuss wurde berichtet, dass ab Mitte März 2024 statische Arbeiten am Kreisel durchgeführt werden.

 

Zum Thema „rmeplanung“ hat es bereits Termine gegeben, sowohl auch Seitens der Hausleitung von der SenMVKU, der Umweltsenatorin und der Umweltstaatssekretärin. Er hat selber an solch einer Veranstaltung teilgenommen. Zum Thema „Fernwärme“ wird es drei Piloten geben, die aber allesamt nicht in Steglitz-Zehlendorf sind. Es gibt jetzt Arbeitsgruppen-Treffen, in denen auch die Bezirksämter mit eingebunden sind.

 

BV Frau Specht-Habbel

Sie hat eine Nachfrage zum Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes. Die Kulturstaatsministerin Frau Roth hat eine Summe (Höhe nicht bekannt) bereitgestellt. Hat der Bezirk Anträge zum Förderprogramm gestellt? Das LDA soll bis zum 19.04.2024 bei der Ministerin vorstellig werden.

 

BzStR Steinhoff

Dazu liegen keine Informationen vor. Er wird sich darüber erkundigen.

 

BV Herr Kräß

Aus der Presse ist bekannt geworden, dass ein Bauvorhaben zum Grundstück Wrangelstraße existiert seitens der Volksbank, um ein Bürohaus zu bauen. Er bittet darum, den Bauherrn für den nächsten Ausschuss einzuladen, damit sie ihr Projekt vorstellen können und ein Meinungsbild des Ausschusses gefasst werden kann. Angesichts von 19% Leerstand an der Schloßstraße und zu vielen geplanten Büroflächen in Berlin können seine Fraktion und er dem Vorhaben nicht zustimmen, sofern es nicht einen erheblichen Anteil Wohnraum umfasst.

 

BzStR Steinhoff

Es handelt sich um ein privates Bauvorhaben. Daran orientiert sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der relativ weit fortgeschritten ist. Die Aufstellung hat bisher keine Wohnungen vorgesehen. Ob sich die Berliner Volksbank dort Wohnungsbau vorstellen kann, kann nicht gesagt werden. Es liegt am Bauherrn, ob dieser hier auch Wohnungsbau umsetzen kann.

 

BV Herr Steinhoff

Es sollten die gesellschaftlichen Interessen repräsentiert und gewahrt werden. Es gibt dort einen Vorhaben- und Erschließungsplan, an den muss sich der Investor halten. Der Beschluss liegt dennoch bei uns, dies gilt auch für einen normalen Bebauungsplan. Wenn wir Forderungen stellen, die dazu führen, dass es keinen Investor gibt, dann werden wir keinen einzigen B-Plan beschließen können. Der Bau eines Bürohauses beeinflusst die weiteren Planungen des Bezirks in dieser Umgebung. Vor allen Dingen muss hier der Verkehr erwähnt werden. Er sieht es als wichtig an, mit dem Investor über die Idee eines Bürohauses an dieser Stelle zu sprechen. Wie alle wissen, besteht ein großes Bedürfnis an Wohnraum.

 

BzStR Steinhoff

Er wird den Investor ansprechen und ihn für einer der nächsten Ausschüsse einladen.

 

Bauvorhaben Inselstraße (Schwanenwerder)

 

Mit Zustimmung des Ausschusses stellt Herr Ternka das Bauvorhaben vor. Er ist Vertreter des Eigentümers des Grundstückes Inselstraße 42. Dieses Grundstück ist bisher unbebaut. Auf mündliche Einladung des Stadtrates hat er die Gelegenheit bekommen, das Vorhaben vorzustellen. Links und rechts von diesem Grundstück liegen die Grundstücke, die bis 2011 zur Jugenderholung genutzt worden sind. Nach dem schrecklichen Unfall mit den Todesfällen wurden diese Grundstücke zugeschlossen. Der B-Plan X-149 war damit eigentlich obsolet, der das Bebauungsgebiet auswies. Vor zwei Jahren sind die Nachbargrundstücke an Berliner Forsten übertragen worden und damit ist damals besiegelt worden, dass keine Kinder- und Jugendbetreuung dort mehr stattfindet. Der damals geltende B-Plan X-149-1 sah zur Bebauung eine Stadtvilla vor, oberhalb der Randkante zur rechten.

 

Ist es erlaubt nach dem Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz § 31 Absatz 3 dieses Wohngebäude zu errichten? Ist der B-Plan funktionslos geworden, weil die Grundstücke links und rechts Berliner Forsten übertragen wurden?

 

In diversen Gesprächen mit Herrn BzStR Steinhoff hat er mir eröffnet, ob ich bereit wäre mit den Architekten dieses vorzustellen und ggfs. sich daraus ergebende Fragen zu beantworten.

 

Herr BzStR Steinhoff

Er hatte Herrn Ternka angeboten, mit BV Herrn Hippe darüber zu sprechen, ob er an dieser Ausschusssitzung teilnehmen kann. Eine Rückmeldung von Herrn Hippe hat es nicht gegeben.

 

Herr Ternka

Ich möchte darauf erwidern, dass ich bei der letzten BVV war, das Verfahren und Procedere aber nicht kenne, es mal anzusehen, wie das abläuft und habe nach der Sitzung Herrn Hippe direkt angesprochen und er sagte, ich zitiere wörtlich „Herr Ternka, Sie schon wieder, bauen Sie doch endlich ein Haus, Hauptsache, es wird scn.“ Damit war er fertig mit mir.

 

BV Herr Kräß

Zitat: „Ich habe drei Verständnisfragen. Mir ist nicht ganz klargeworden, wie es jetzt läuft. Es ist ein Gelände, was den Berliner Forsten gehört mit einer privaten Stadtvilla darauf? Bzw. was soll es für ein Gebäude werden, eine Villa, ein Wohngebäude oder soll es einem gemeinnützigen Zweck dienen, wenn es eine gemeinnützige Stiftung ist. Was genau planen Sie dort an der Stelle? Weil Sie sagten ja, es hat einen ursprünglichen B-Plan gegeben, der Kinder- und Jugenderholung festgelegt hat. Ist das dann vorgesehen an dieser Stelle oder was planen Sie als Stiftung mit dem Gebäude zu machen?“

 

Herr Ternka

Links und rechts dieses Grundstücks Inselstraße 42 befinden sich die Grundstücke Nummer 7 und die Grundstücke Nr. 40 und 38. Diese Grundstücke wurden bis nach dem Unfall, wo Kinder zu Tode kamen, zur Jugenderholung genutzt. Und diese Grundstücke, die Jahrzehnte brach lagen, hat die BIM in Verbindung mit dem Bezirk und dem Finanzsenator und dem Bausenator die Nachbargrundstücke an Berliner Forsten übertragen. Das betroffene Grundstück ist nicht an Berliner Forsten übertragen worden. Sobald das Baurecht erteilt ist, plant die gemeinnützige Stiftung, dieses Grundstück an einen Investor zu verkaufen. Der größte Teil des Hauspreises kommt der Krebs-Hilfe der Charité zu Gute. Das hat die gemeinnützige Stiftung auch mit anderen Grundstücken so gemacht. Diese eine Villa ist nur möglich, weil nach diversen Gesprächen sich verständigt wurde, im B-Plan diese vorzusehen. Der B-Plan wurde nicht festgesetzt. Es war ein Erholungsgebiet, dann gab es die Änderung im FNP. Bis dahin sollte der geltende B-Plan geändert werden. Diese Änderung wurde bis Dato noch nicht vollzogen. Aber irgendwo ist diese Änderung bereits schriftlich festgehalten.

 

BV Herr Semler

Es besteht noch Unklarheit zur Rechtslage der Liegenschaft. Weil hier der Baunutzungsplan, die Nutzungsverordnung, B-Plan welcher gilt nun. Daher werde er sich heute nicht dazu äern. Es wurde sich schon an ganz anderer Stelle dagegen gewehrt an Ufergrundstücken, Grundstücke, die mit Zugang zum Ufer sind, bebauen zu lassen. Er stehe dem nicht ablehnend entgegen. Er ist dafür, sich das Vorhaben genauer anzusehen, um dann ein Votum abgeben zu können.

 

Herr Ternka

Es gibt ein Artenschutzgutachten. Es gibt zwei renommierte Gutachten über Wald und alle haben übereinstimmend festgestellt, dieses Grundstück ist paarähnlich angelegt in Bauminseln.

 

BV Herr Steinhoff

Um dies weiter beraten zu können, wird eine Stellungnahme des Amtes benötigt. Welche Möglichkeiten werden vom Amt gesehen? Es könnte ja auch sein, dass sich der neue Investor nicht an die Beschränkungen halten will. Der wird so viel bebauen, wie er kann, aber wie viel wird das sein? Oder kann er überhaupt bebauen, was sind die Rahmenbedingungen, das ist alles nicht bekannt. Er bittet das Amt, bis zum nächsten Ausschuss eine Stellungnahme vorzulegen.

 

BV Herr Niessen

Schließt sich dem Wunsch von Herrn Steinhoff an. Ist das Amt an die Stiftung herangetreten, dort ein schönes Haus zu bauen?

 

Zitat: „Es ist natürlich sehr schade, das von der CDU zu hören. Ich bezweifele aber, dass Herr Hippe das so gesagt hat. Ich nehme natürlich unsere Gäste erst mal so für voll. Ich werde Herrn Hippe nicht bei Abwesenheit unterstellen, dass ihm der ästhetische Sinn wie auch immer ein Anliegen ist. Jedenfalls geht es mir um die Abläufe, wie die Verhandlungen und Gespräche dort waren, weil es ist ja schon eine Entscheidung zu sagen, wir machen da jetzt was Anderes draus, nämlich eine Stadtvilla. Es liegt im Interesse der Anwohner. Sie wünschen sich eine Bebauung. Eine weitere Beratung kann folgen, wenn die Meinung des Amtes vorliegt, entweder am Protokoll oder im nächsten Ausschuss.“

 

BV Herr Semler

Ich glaube nur den Gutachten, die ich selbst bestellt habe. Da können Sie sich auf alles berufen, was Sie beauftrag haben, das mag ja gut sein, und wenn ich höre, ich mache das mittlerweile im Stadtplanungsausschuss 16 Jahre, und wenn ich dann höre „parkähnlich angelegt“ denn ist das sobald nicht allzu weit. Weitere Beratung ist notwendig.

 

Herr Ternka

Jeder, der daran interessiert ist, wird gern zu einer Begehung eingeladen, sich die Örtlichkeiten anzusehen. Seit September letzten Jahres liegt eine Bauvoranfrage mit lediglich zwei Fragen im Amt, um diese zu beantworten. Bisher gab es aber nur mündliche Kommunikation.

 

BD Herr Breidenbach

Zum Verständnis. Bauvoranfragen gehen an das Bezirksamt. Die kriegen die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten nicht zur Kenntnis. Für die Bezirksverordneten sei das Projekt neu, deswegen bitte Verständnis für die gestellten Fragen.

 

Herr Ternka

Zitat: „Ich war genauso überrascht, dass mich Herr BzStR Steinhoff vor zwei Monaten fragte, ob ich bereit wäre, zu dieser Bauvoranfrage in dieses Gremium zu kommen, um Rede und Antwort zu stehen und vorzustellen.“

 

BzStR Steinhoff

Der Bezirk ist nicht auf dem Bauherrn zugegangen. Es existieren keine Planungen von Seiten des Bezirks. Der B-Plan wird auch nicht weiterverfolgt. Es gibt an anderen Ecken des Bezirks B-Pläne, die in der Priorität höher liegen. Das ist einer von 30-40 B-Plänen, die mal aufgestellt worden sind in den letzten Jahrzehnten. Weitere Äerungen möchte er hier nicht machen, da es auch schon Gerichtsverfahren gegeben hat.

 
 

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