Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau M. bittet das Amt nachfolgend aufgeführte Fragen zu beantworten:

 

Bezugnehmend auf die schriftliche Anfrage Schr. A. 168/VI, beantwortet am 17.08.2023, möchte ich folgende Fragen zum Objekt Ferdinandstraße 31-35 stellen:

1)   Liegen dem Bezirksamt neben den zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden sechs Bauanträgen inzwischen noch weitere Anträge zur Prüfung vor und wenn ja, mit welchem Inhalt, mit welchem Ergebnis der Prüfung und mit welcher Bescheidung?

  • Ja, 7. Bauantrag liegt seit 20.07.2023 vor, beinhaltet ein Flachdach und die Neuorganisation der Verkaufsflächen im Erdgeschoss.
  • Der 7. Bauantrag ist die Neuauflage eines neuen Architekten zum Antrag Nr. 5, der gerichtlich entschieden wurde, dass Klarstellungen zum Antrag erforderlich sind. Diese Ergänzungen wurden vorgelegt.
  • Nachforderungen von Betriebsbeschreibungen, Gutachten zu Verkehr und Schall wurden nachgeliefert.
  • Baugenehmigung am 12.02.2024 erteilt.

 

2)   Von den damals aufgeführten sechs Bauanträgen sind die Anträge 3 (Zusammenlegung), 4 (Verbindung Mietfläche für Fitnessstudio) und 6 (Umbau Physiotherapie in Frisör und Blumenladen) in der Ausführung bzw. schon umgesetzt. Welche der drei anderen Bauanträge Antrag 1 (Umbau von Einzelhandelsflächen, Neubau Büroflächen und DG-Ausbau), Antrag 2 (Einbau Glasfassade) und Antrag 5 (Ersetzen Glasdach durch ein Flachdach und Neuorganisation der Verkaufsflächen im EG) wurden abgelehnt, bei welchen der abgelehnten Anträge konnten die Ablehnungen des Bezirksamts einem Widerspruch bzw. einer Klage des Bauherrn standhalten bzw. wie ist der Verfahrensstand bei den jeweiligen Anträgen?

  • Antrag 1: Widerspruchsbescheid seitens SenStadt aus 2022, keine Gültigkeit.
  • Antrag 2: wurde nicht beschieden, da neuer Antrag 7 vorlag, damit obsolet.
  • Antrag 5: wurde nicht beschieden, da neuer Antrag 7 vorlag, damit obsolet.
  • Herr Huth hat sich dazu noch nicht abschließend geäert.
  • Zu Antrag 5 Klageverfahren gegen Widerspruch, vor Ort-Termin im Juni 2023, bei dem das Gericht vor Ort darauf hinwies, dass der Klage an sich stattgegeben werden muss, nur aus formalen Gründen (am Antrag) abgelehnt; neuer Antrag müsste genehmigt werden Auswirkungen der Kosten auf den Bezirk.

 

3)   Ist im Bereich der ehemaligen Markthalle eine Nutzung für ca. 26 m² große, fest installierte Verkaufsstände (Bezug: Antwort auf Frage 2 aus der schriftlichen Anfrage Schr. A. 601/V, beantwortet am 02.03.2021) Markständen vergleichbar - durch das Bezirksamt genehmigt worden? Wenn ja, wie viele solcher Verkaufsstände sind genehmigt worden?

  • ursprüngliche Planung im Bauantrag 2 in der Bau- und Betriebsbeschreibung sah Verkaufsstände mit einer Größe von 26 m² vor.
  • Bau- und Betriebsbeschreibung wurde im laufenden Verfahren ausgetauscht und Flächenangaben zu den Verkaufsständen entfielen.

 

4)   Wurden mit der neuen großflächigen Einzelhandelsfläche bzw. der neuen Nutzung der Markthalle auch sogenannte „gastronomische Inseln“ also Verköstigungsmöglichkeiten für die Kunden genehmigt? Wenn ja, welche Anzahl an Kunden, die dort etwas zu sich nehmen, ist der Planung zugrunde gelegt? Welche tägliche Kundenzahl für sämtliche neue Verkaufsflächen sind der Gesamtplanung zugrunde gelegt?

Im Bauantrag Nr. 7 sind keine gastronomischen Inseln geplant. Hier liegen keine Angaben zur glichen Anzahl der Kunden des Objektes vor.

 

Frau M. hat folgende Nachfrage: Wenn jetzt in der Baubeschreibung von solchen gastronomischen Möglichkeiten nicht die Rede ist, ist es dann nicht zwingend der Fall, dass so was kommt? Das Standortmanagement Kranoldkiez, das ja eingesetzt wurde vor Ort, hat jetzt seinen Bericht geschrieben. Sollte es zu einer Angebotserweiterung durch einen großflächigen Vollsortimenter in unmittelbarer Nachbarschaft kommen, sollten die Marktfunktionen „Begegnung“, „Aufenthalt“, „Atmosphäre“ stärker in den Fokus gerückt werden, um sich abzugrenzen und einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen. Hier ist die Rede vom Markt, von dem öffentlichen Markt. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die neue Nutzung, die hier geplant und gebaut wird, für den auf dem Kranoldplatz stattfindenden Wochenmarkt ebenso eine Konkurrenz darstellen würde, wie der Vollsortimenter, wobei bereits das Standortmanagement darauf hingewiesen hat? Wir sehen eine große Gefahr für den Markt durch diesen Vollsortimenter. Hier wirkt die Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund „Wochenmarkt“ unterstützen bzw. attraktiver machen, damit der Markt auch zukünftig konkurrenzfähig ist und keinen Schaden nimmt.

 

BzStR Steinhoff

 

Zur Wirtschaftsförderung könne er nichts sagen. In der Vergangenheit wurde in dem Ausschuss das Zentrenkonzept behandelt. Lichterfelde-Ost ist ein Ortsteilzentrum, in dem natürlich großflächiger Einzelhandel möglich ist, und stadtplanerisch spricht dem nichts entgegen.

 

Frau M.

 

Diese Frage, ob man den Markt an der Stelle Rückhalt geben kann, ihn quasi in die „Jetzt-Zeit“ reinholt, die kann man ja später in einem anderen Ausschuss besprechen. Wo ist die Wirtschaftsförderung angesiedelt?

 

BzStR Steinhoff

 

Die Wirtschaftsförderung gehört zum Ausschuss Gebäude, Wirtschaft, Inklusion, Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung (Ressort von Frau Bezirksbürgermeisterin Schellenberg).

 

Frau M. bittet, die Antworten auch schriftlich übersandt zu bekommen. Herr BzStR Steinhoff sagt dies zu.

 
 

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