Auszug - Beschluss über den Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd) für das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhalter Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie für Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde, Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd)
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BzStR Steinhoff
Herr Steinhoff informiert den Ausschuss über den aktuellen Stand des Vorhabens. Er gehe von einem Beschluss innerhalb der nächsten vier Wochen aus.
BV Herr Hippe (Ausschussvorsitzender)
Eigentumsverschaffungsvormerkung (EVV)
Herr Hippe merkt an, dass die EVV im Grundbuch eingetragen werden muss. 1. Was sieht denn der städtebauliche Vertrag vor als Beginn der Frist, die Eintragung in das Grundbuch oder die Bewilligung? 2. Die Bewilligung ist Sache des Grundstückseigentümers, also der Groth-Gruppe. Wieso gibt es da Versäumnisse im Amt? Wenn der städtebauliche Vertrag vorsieht, vier Wochen vor Beschluss der BVV, erschließt sich ihm nicht der Sinn, warum vier Wochen vorher. Entweder ist sie dann im Grundbuch oder sie ist es nicht. Es würde doch dann ausreichen, den Zeitpunkt ab Grundbucheintragung zu rechnen und davon den Beschluss der BVV abhängig zu machen, zumal die BVV ja nicht daran gebunden ist, was im städtebaulichen Vertrag geregelt ist.
Dann zu den Erschließungsverträgen. Was ist genau das Problem und wer ist dafür zuständig, das zu lösen. Wann hat man denn damit angefangen?
BzStR Steinhoff
Zu 1. Dies ist im städtebaulichen Vertrag so festgelegt. Er möchte es nicht auf ein Klageverfahren und vielleicht auch Kontrollverfahren ankommen lassen und halte daran fest, um nicht juristisch angreifbar zu sein. Die Beantwortung zu Frage 1 wird er nachreichen. Er weist zusätzlich darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag öffentlich sei, dieser war Teil der öffentlichen Auslegung.
Zu den Erschließungsverträgen gäbe es einen Knackpunkt, nämlich „Schule“. Die Schule ist in den Verhandlungen zu den Erschließungsverträgen ein Diskussionspunkt zwischen Investor und Bezirk. Es wird einen Passus im 1. Erschließungsvertrag geben, der sicherstellt, dass die Schule angebunden wird, die eigentlich Bestandteil des 2, Erschließungsabschnittes ist. Diskussionsbedarf bestehe bezüglich der Daten und Jahreszahlen. Es könne nicht genau gesagt werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Bau beginne.
BV Frau Specht-Habbel (FDP)
Liegen inzwischen die schriftlichen Bestätigungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen vor (siehe Protokoll vom 09. Januar 2024, Seite 12)?
BzStR Steinhoff
Es liegen die Bestätigungen der Senatsverwaltungen vor, dass der Schulbau gesichert ist. Herr Hippe
Bei den Erschließungsverträgen nehme ich an, dass es um die verkehrliche Erschließung der Schule geht und die Erschließung mit Gas, Wasser und Strom. Wer ist für die Erschließungsverträge zuständig und warum ist das noch nicht abgeschlossen?
BzStR Steinhoff
Die Verträge werden zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt und der Groth-Gruppe geschlossen. Die Umsetzung liegt dann bei der Groth-Gruppe mit den entsprechenden Auftragnehmern. Die Stadtentwicklung ist dafür nicht zuständig.
BV Herr Kräss (Grüne)
Ich habe verstanden, dass es nicht an den Erschließungsverträgen liegt, dass kein Beschluss gefasst werden kann sondern an der fehlenden EVV.
BV Herr Hippe
Zusätzlich frage ich, ob es daran liegt, dass wir die Bewilligung der EVV vom Investor noch nicht haben.
BzStR Steinhoff
Die Entwürfe liegen vor und werden final gelesen. |
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