Auszug - Qualitätsstandards bei Genehmigungsverlängerungen von Steganlagen schaffen
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BV Herr Kräß äußert das Anliegen, dass Handlungsempfehlungen in Zusammenarbeit mit dem Senat für die Bezirke erstellt werden und die Wasserqualität verbessernde Maßnahmen gefördert werden. Er schlägt daher folgenden geänderten Antrag vor: „Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung eine Handlungsempfehlung bzgl. der Verwaltungspraxis bei den Genehmigungsverlängerungen von Steganlagen zu erarbeiten, die die Änderung des § 31 NatSchG Bln und den ihr zugrundeliegenden Willen des Gesetzgebers in besonderem Maße beachtet. Die Qualitätsstandards der Bearbeitung entsprechender Verwaltungsvorgänge sollen in Einklang mit dieser Handlungsempfehlung gebracht werden. Ein besonderer Fokus soll insbesondere darauf gelegt werden, die Vermeidbarkeit von Versagungen mittels Auflagen zu prüfen, um die Interessen des Naturschutzes und der Stegnutzer in Einklang zu bringen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerichtsfest zu wahren. Zudem soll der Bezirk sich gegenüber der Senatsverwaltung dafür einsetzen, dass der Einsatz von Wellenbrechern und weiteren, die Wasserqualität verbessernden Maßnahmen zu fördern ist.“
BV Herr Kronhagel stimmt für die CDU-Fraktion der Änderung des Antrags zu.
Der Änderungsantrag kommt zur Abstimmung und wird unter Abwesenheit der AfD-Fraktion einstimmig beschlossen. |
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