Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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BzBm’in Schellenberg berichtet, dass der Finanzservice dabei sei, den Haushaltsjahresabschluss 2023 zu finalisieren, die Restbuchungen vorzunehmen und die Anträge für die Basiskorrektur 2023 vorzubereiten. In der Sitzung des Rates der Bürgermeister (RdB) wurde von SenFin informiert, dass das Ergebnis wahrscheinlich im März vorliegen werde. Der Abschluss 2023 sei für die bezirkliche Planung 2025 wichtig, da dann feststehe, welche Defizite in 2025 bearbeitet werden müssen.
Des Weiteren liegt das Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2024 vor, einschließlich der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses (AGH) zum Haushalt 2024/2025. Im Wesentlichen seien das die Berichtspflichten. Sie weist darauf hin, dass die pauschalen Minderausgaben nicht durch weniger Ausgaben im Personalbereich ausgeglichen werden dürfen. Wie schon im Ausschuss informiert, habe der Bezirk nur den Referenzbetrag festgesetzt.
Ein zweiter Beschluss des AGH’es beinhaltet, dass keine neuen Anmietungen und keine Verlängerungen von Mietverträgen vorgenommen werden sollen. Die Senatsverwaltungen und die Bezirke seien aufgefordert, Arbeitsgruppen zu bilden und sich mit dem Thema Verdichtung und neue Arbeitswelten (digitales Arbeiten, Homeoffice und Shared Desk) zu beschäftigen und intensiv voranzutreiben. BzBm’in Schellenberg informiert, dass zu dieser Thematik bereits mit dem Objektmanagement und den Ämtern beraten wurde, wie die Umsetzung aussehen könne. Sie weist darauf hin, dass dies aber auch Kosten verursachen werde.
Zusammenfassend stellt BzBm’in Schellenberg fest, dass der Bezirk für 2024 keiner Haushaltssperre unterliege, insbesondere auch keiner Stellenbesetzungssperre. Von besonderer Wichtigkeit sei es, die 6,7 Mio. € pauschale Minderausgaben einzusparen, das wird sehr schwierig.
Aus der Sitzung des RdB informiert BzBm’in Schellenberg, dass der Senat eine pauschale Minderausgabe von 5,9 % auflösen muss. Es wurde berichtet, dass diese zusätzliche Einsparung nicht die Bezirke treffen solle. Allerdings betrifft es den Bereich der auftragsweisen Bewirtschaftung, z. B. den Integrationsfonds, aber auch die BEK-Mittel (Berliner Energie- und Klimaprogramm) wurden von der Senatsverwaltung gestoppt, da nicht klar sei, wieviel der Mittel ausgeworfen werden können. Die Forderung an den RdB sei, schnellstmöglich klare Vorgaben zu bekommen, wieviel der Mittel in welcher Höhe festgelegt werden können. |
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