Auszug - Einwohnerfragestunde
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Frau M. wohnhaft in Steglitz-Zehlendorf möchte wissen, da die Bauordnung geändert worden sei, ob dies Auswirkungen auf den Bestandschutz habe, was die vorgeschriebene Barrierefreiheit angehe. Gelte der Bestandschutz nur nach der alten Bauordnung, da barrierefreies Wohnen nach der geänderten Bauordnung ja reduziert worden sei. Herr BzStR Steinhoff erklärt dazu, wenn Bauanträge neu gestellt werden, werde nach der geänderten und dann geltenden Bauordnung gehandelt. |
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