Auszug - Werkräume für Grundschulen
BzStR’in Richter-Kotowski informiert dazu, dass für Neubauschulen ein Kreativraum bzw. eine Lernwerkstatt (80 m²) vorgesehen sind. An Altbau-Grundschulen versucht das Amt, es einzurichten, sofern die Schulen das wünschen. Sie bleiben an Bestandsschulen erhalten, wenn gewünscht. Aber wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu sehr steigt, wird ein Werkraum zu einem Klassenraum umgewandelt werden müssen. Jede Schule wird einen Kunstraum haben.
Der Antrag wird auf Antrag der AfD-Fraktion vertagt. |
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